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Artikel 15 · BT-Drs. 15/1525 · S. 157
Zu Artikel 15 (Änderung des Krankenhausentgelt-
Zu Artikel 15 (Änderung des Krankenhausentgelt- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 3) Redaktionelle Folgeänderung zu der in § 140d Abs. 4 SGB V geregelten Berücksichtigung der bisher durch den Gesamtbetrag finanzierten Leistungen. Drucksache 15/1525 – 158 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 4) Zu Buchstabe a Redaktionelle Folgeänderung zu § 140d Abs. 4 SGB V; siehe auch Begründung zu § 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buch- stabe e KHEntgG. Zu Buchstabe b Der neue Absatz 13 zur Finanzierung der Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen entspricht grundsätzlich den Vorga- ben des § 6 Abs. 5 BPflV; vgl. Begründung zu § 6 Abs. 5 BPflV. Ab dem Jahr 2005 werden die zusätzlich nach die- sem Programm vereinbarten Finanzierungsbeträge jedoch nicht mehr im Rahmen des Krankenhausbudgets, sondern gesondert durch einen prozentualen Zuschlag zu den DRG-Fallpauschalen einschließlich der Entgelte bei Über- schreitung der oberen Grenzverweildauer sowie der Ab- schläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer und bei Verlegungen, zu den Zusatzentgelten und zu den sonstigen Entgelten nach § 6 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG finan- ziert. Diese zusätzlichen Finanzmittel unterliegen somit nicht der schrittweisen Angleichung der Basisfallwerte vom 1. Januar 2005 bis zum 1 Januar 2007. Über die Form der Überführung dieser krankenhausindividuellen Zuschläge in die DRG-Regelfinanzierung ab dem Jahr 2007 wird mit ei- nem nachfolgenden Gesetz entschieden. Bei der erstmaligen Vereinbarung des landeseinheitlichen Basisfallwertes nach § 10 Abs. 2 KHEntgG für das Jahr 2005 ist zu berücksichti- gen, dass die bis zum Jahr 2004 in den Gesamtbeträgen nach § 6 Abs. 1 BPflV enthaltenen Finanzierungsbeträge zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen aus den Ge- samtbeträgen 2004 und damit aus dem für die Basi
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.641 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/1525, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 845.694–849.335 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert feb699d635f56c2e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP