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Artikel 15 · BT-Drs. 15/1525 · S. 157

Zu Artikel 15 (Änderung des Krankenhausentgelt-

Zu Artikel 15 (Änderung des Krankenhausentgelt-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 3)
Redaktionelle Folgeänderung zu der in § 140d Abs. 4
SGB V geregelten Berücksichtigung der bisher durch den
Gesamtbetrag finanzierten Leistungen.
Drucksache 15/1525 – 158 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Zu Nummer 2 (§ 4)
Zu Buchstabe a
Redaktionelle Folgeänderung zu § 140d Abs. 4 SGB V;
siehe auch Begründung zu § 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buch-
stabe e KHEntgG.
Zu Buchstabe b
Der neue Absatz 13 zur Finanzierung der Verbesserung der
Arbeitszeitbedingungen entspricht grundsätzlich den Vorga-
ben des § 6 Abs. 5 BPflV; vgl. Begründung zu § 6 Abs. 5
BPflV. Ab dem Jahr 2005 werden die zusätzlich nach die-
sem Programm vereinbarten Finanzierungsbeträge jedoch
nicht mehr im Rahmen des Krankenhausbudgets, sondern
gesondert durch einen prozentualen Zuschlag zu den
DRG-Fallpauschalen einschließlich der Entgelte bei Über-
schreitung der oberen Grenzverweildauer sowie der Ab-
schläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer
und bei Verlegungen, zu den Zusatzentgelten und zu den
sonstigen Entgelten nach § 6 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG finan-
ziert. Diese zusätzlichen Finanzmittel unterliegen somit
nicht der schrittweisen Angleichung der Basisfallwerte vom
1. Januar 2005 bis zum 1 Januar 2007. Über die Form der
Überführung dieser krankenhausindividuellen Zuschläge in
die DRG-Regelfinanzierung ab dem Jahr 2007 wird mit ei-
nem nachfolgenden Gesetz entschieden. Bei der erstmaligen
Vereinbarung des landeseinheitlichen Basisfallwertes nach
§ 10 Abs. 2 KHEntgG für das Jahr 2005 ist zu berücksichti-
gen, dass die bis zum Jahr 2004 in den Gesamtbeträgen
nach § 6 Abs. 1 BPflV enthaltenen Finanzierungsbeträge
zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen aus den Ge-
samtbeträgen 2004 und damit aus dem für die Basi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.641 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1525, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 845.694–849.335 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert feb699d635f56c2e….

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