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Artikel 4 · BT-Drs. 15/1783 · S. 19

Zu Artikel 4 (ÄnderungderWerkstättenverordnung)

Zu Artikel 4 (ÄnderungderWerkstättenverordnung)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Buchstabe b.
Zu Buchstabe b
Im geltenden Recht geregelt ist bislang die Beteiligung des
Fachausschusses erstmals zum Ende der Maßnahmen im
Eingangsverfahren. Eine Beteiligung des Fachausschusses,
wenn es um die Frage geht, ob ein behinderter Mensch zu
seiner Teilhabe am Arbeitsleben auf eine Werkstatt für be-
hinderte Menschen angewiesen ist oder ob andere Leistun-
gen zur Teilhabe am Arbeitsleben – auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt – in Betracht kommen, ist bislang nicht ver-
bindlich vorgeschrieben. Mit der Regelung wird der Bedeu-
tung der Beteiligung der Fachausschüsse Rechnung getra-
gen und einem Bedürfnis der Praxis gefolgt. Um diese Be-
urteilung auch abgeben zu können, muss der Fachausschuss
prüfen, ob mit Hilfe einer Eingliederung auf den allgemei-
nen Arbeitsmarkt möglich ist. Dabei bietet sich an, den
Sachverstand des Integrationsfachdienstes zu nutzen.
Zu Nummer 2 (§ 3)
Zu Buchstabe a
Da in § 2 nunmehr die Beteiligung des Fachausschusses bei
der Frage der Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte
Menschen rechtlich geregelt ist (Nummer 1 Buchstabe b),
wird eine erneute Beteiligung des Fachausschusses zum Ab-
schluss des Eingangsverfahrens nur dann erforderlich sein,
wenn nach dem Ergebnis des Eingangsverfahrens weitere
Leistungen zweifelhaft sind.
Zu Buchstabe b
Durch die Streichung des Satzes 2 wird die an die Werkstatt
gerichtete fachliche Anforderung, ein Eingangsverfahren
durchzuführen, an die Rechtsänderungen im Leistungsrecht
der Rehabilitationsträger angepasst. Von der Werkstatt kann
nicht verlangt werden, das Eingangsverfahren gegebenen-
falls über die vom Rehabilitationsträger nach dem Leis-
tungsrecht förderbare Dauer hinaus for

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.024 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1783, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.764–89.788 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 4b5723af75bee479….

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