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Artikel 3 · BT-Drs. 15/3419 · S. 52

Zu Artikel 3 (Änderung des Publizitätsgesetzes

Zu Artikel 3 (Änderung des Publizitätsgesetzes
(PublG))
Auch für große Unternehmen, die nicht bereits nach HGB,
wohl aber nach dem PublG publizitätspflichtig sind, kann
im Einzelfall eine Rechnungslegung nach den IAS vorteil-
haft erscheinen. Die in § 315a Abs. 3, § 325 Abs. 2a
HGB-E (Artikel 1 Nr. 20 und 29) normierten Optionen für
eine internationale Rechnungslegung sollen daher auch den
unter das PublG fallenden Unternehmen eröffnet werden.
Unter ähnlichen Voraussetzungen wie in § 315a Abs. 2
HGB-E – also für Unternehmen, die die Zulassung eines
Wertpapiers zum Handel am geregelten Markt beantragt ha-
ben – soll eine obligatorische IAS-Rechnungslegung ein-
geführt werden. Ausstehende Anpassungen an das Trans-
parenz-und Publizitätsgesetz vom 19. Juli 2002 (BGBl. I
S. 2681) sollen nachgeholt werden.
Zu Nummer 1 (§ 5 PublG)
Folgeänderung in Absatz 2 Satz 2 zur Ergänzung des § 285
insbesondere um die neuen Nummern 17 bis 19 (vgl. oben
Artikel 1 Nr. 5).
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53 – Drucksache 15/3419
Zu Nummer 2 (§ 6 Abs. 1 PublG)
Hier werden Folgeänderungen zur vorgeschlagenen Neufas-
sung des § 319 und des neuen § 319a HGB-E über verschär-
fende Unabhängigkeitsregelungen in Bezug auf den Ab-
schlussprüfer (vgl. oben Nr. 23, 24, [§§ 319, 319a HGB-E])
erforderlich.
Zu Nummer 3 (§ 7 PublG)
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des § 7 PublG werden
die Bestimmungen betreffend die Prüfung und Billigung des
Jahresabschlusses durch einen etwa bestehenden Aufsichts-
rat auf einen Einzelabschluss nach internationalen Rech-
nungslegungsstandards erstreckt.
Auf eine Regelung, die die Offenlegung eines IAS-Einzel-
abschlusses von der vorherigen Billigung durch den Auf-
sichtsrat abhängig macht (vgl. § 171 Abs. 4 Satz 2 AktG-E
– Artikel 4 Nr. 2), verzichtet der Entwurf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.050 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 15/3419, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 282.990–291.040 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 320526efb6496f1e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP