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Artikel 3 · BT-Drs. 15/3419 · S. 52
Zu Artikel 3 (Änderung des Publizitätsgesetzes
Zu Artikel 3 (Änderung des Publizitätsgesetzes (PublG)) Auch für große Unternehmen, die nicht bereits nach HGB, wohl aber nach dem PublG publizitätspflichtig sind, kann im Einzelfall eine Rechnungslegung nach den IAS vorteil- haft erscheinen. Die in § 315a Abs. 3, § 325 Abs. 2a HGB-E (Artikel 1 Nr. 20 und 29) normierten Optionen für eine internationale Rechnungslegung sollen daher auch den unter das PublG fallenden Unternehmen eröffnet werden. Unter ähnlichen Voraussetzungen wie in § 315a Abs. 2 HGB-E – also für Unternehmen, die die Zulassung eines Wertpapiers zum Handel am geregelten Markt beantragt ha- ben – soll eine obligatorische IAS-Rechnungslegung ein- geführt werden. Ausstehende Anpassungen an das Trans- parenz-und Publizitätsgesetz vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2681) sollen nachgeholt werden. Zu Nummer 1 (§ 5 PublG) Folgeänderung in Absatz 2 Satz 2 zur Ergänzung des § 285 insbesondere um die neuen Nummern 17 bis 19 (vgl. oben Artikel 1 Nr. 5). Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53 – Drucksache 15/3419 Zu Nummer 2 (§ 6 Abs. 1 PublG) Hier werden Folgeänderungen zur vorgeschlagenen Neufas- sung des § 319 und des neuen § 319a HGB-E über verschär- fende Unabhängigkeitsregelungen in Bezug auf den Ab- schlussprüfer (vgl. oben Nr. 23, 24, [§§ 319, 319a HGB-E]) erforderlich. Zu Nummer 3 (§ 7 PublG) Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des § 7 PublG werden die Bestimmungen betreffend die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses durch einen etwa bestehenden Aufsichts- rat auf einen Einzelabschluss nach internationalen Rech- nungslegungsstandards erstreckt. Auf eine Regelung, die die Offenlegung eines IAS-Einzel- abschlusses von der vorherigen Billigung durch den Auf- sichtsrat abhängig macht (vgl. § 171 Abs. 4 Satz 2 AktG-E – Artikel 4 Nr. 2), verzichtet der Entwurf
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.050 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/3419, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 282.990–291.040 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 320526efb6496f1e….
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