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Artikel 3 · BT-Drs. 15/2359 · S. 36

Zu Artikel 3 Abs. 1 (Änderungen des Bürgerlichen Gesetz-

Zu Artikel 3 Abs. 1 (Änderungen des Bürgerlichen Gesetz-
buchs)
Nummer 1 enthält Anpassungen der Inhaltsübersicht des
BGB:
Buchstabe a enthält eine Folgeänderung des 2. Gesetzes zur
Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.
Juli 2002 (BGBl. I S. 2674): Nachdem dieses Gesetz die
Sonderregelung zur Deliktsfähigkeit von „Taubstummen“
(§ 828 Abs. 2 Satz 2 BGB a. F.) hat ersatzlos entfallen las-
sen, war auch das Wort „Taubstumme“ aus der Überschrift
dieser Vorschrift zu streichen. Dies wird mit diesem Gesetz
nachgeholt (Artikel 3 Abs. 1 Nr. 2). Diese Änderung der
Überschrift des § 828 BGB ist in der Inhaltsübersicht nach-
zuvollziehen.
Buchstabe b enthält eine weitere Folgeänderung des 2. Ge-
setzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften
vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2674): Nachdem dieses Ge-
setz in § 2101 das Wort „erzeugter“ durch „gezeugter“ er-
setzt hat, war diese Änderung auch in der Überschrift der
Vorschrift vorzunehmen. Dies wird mit diesem Gesetz
nachgeholt (Artikel 3 Abs. 1 Nr. 3). Diese Änderung der
Überschrift des § 2101 BGB ist in der Inhaltsübersicht
nachzuvollziehen.
Nummer 2 enthält eine Folgeänderung des 2. Gesetzes zur
Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.
Juli 2002 (BGBl. I S. 2674): Nachdem dieses Gesetz die
Sonderregelung zur Deliktsfähigkeit von „Taubstummen“
(§ 828 Abs. 2 Satz 2 BGB a. F.) hat ersatzlos entfallen las-
sen, war auch das Wort „Taubstumme“ aus der Überschrift
dieser Vorschrift zu streichen. Dies wird mit diesem Gesetz
nachgeholt.
Nummer 3 enthält eine weitere Folgeänderung des 2. Geset-
zes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften
vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2674): Nachdem dieses Ge-
setz in § 2101 das Wort „erzeugter“ durch „gezeugter“ er-
setzt hat, war diese Änderung auch in 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.884 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/2359, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 196.900–198.784 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 1bf75e3f944d5566….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP