Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/2253 · S. 12
Zu Artikel 2 (Anpassung anderer Rechtsvorschriften)
Zu Artikel 2 (Anpassung anderer Rechtsvorschriften) Zu Nummer 1 (Artikel 229 § 10 EGBGB) Wegen der weitreichenden Auswirkungen der Abstammung im privaten und öffentlichen Bereich (Erbrecht, Steuerrecht, Sozialrecht etc.) besteht ein großes Bedürfnis nach baldiger Rechtssicherheit in Abstammungsfragen. Die Anfechtung der Vaterschaft wird daher vom Gesetz befristet. Nach § 1600b Abs. 1 BGB kann die Vaterschaft nur binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umstän- den erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen. Die Absätze 2 bis 6 regeln diesbezügliche Sonderfragen. Da dem potenziellen leiblichen Vater eines Kindes erst mit Inkrafttreten dieses Gesetzes zum 30. April 2004 die An- fechtung der Vaterschaft ermöglicht wird (vgl. § 1600 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB-E), er aber gleichwohl schon vor- her von den gegen die andere „rechtliche“ Vaterschaft spre- chenden Gründen erfahren haben kann, besteht die Gefahr der Verfristung. Artikel 229 § 10 EGBGB-E schreibt daher vor, dass die Anfechtungsfrist nicht vor dem 30. April 2004 zu laufen beginnt. Zu Nummer 2 (§ 640d und § 640h ZPO) Zu Buchstabe a (Änderung der Inhaltsübersicht) Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen der nach- folgenden Änderungen zu den Buchstaben b und c. Zu Buchstabe b (Änderung von § 640d ZPO) Die Änderung von § 640d ZPO erstreckt sich neben der ge- botenen redaktionellen Umstellung auf das Anfügen eines neuen Absatzes 2. Dieser schreibt die Anhörung des Ju- gendamts durch das Gericht in einem Anfechtungsverfahren nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB-E vor. Insbesondere hin- sichtlich der Frage, inwieweit eine sozial-familiäre Bezie- hung des Kindes nach § 1600 Abs. 3 BGB-E zu dem nach §§ 1592, 1593 BGB legitimierten Vater besteht od
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.027 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/2253, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.567–47.594 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.63) +D1D2D3 · Prüfwert 36a6504a8998b379….
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