Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/2350 · S. 29
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Die Regelung trägt der Entwicklung der eigenständigen zahnmedizinischen Ausbildung Rechnung und setzt auch die Richtlinien 78/686/EWG und 78/687/EWG um. Danach bedarf es für die Berufszulassung als Zahnarzt einer eigen- ständigen zahnärztlichen Ausbildung. Die Regelung folgt auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das mit Beschluss vom 8. November 2001 ein Vorab- entscheidungsersuchen hierzu an den Gerichtshof der Euro- päischen Gemeinschaften gerichtet hat (Rechtssache C-35/ 02). Die generelle Ausübung des zahnärztlichen Berufs ist somit ausdrücklich Ärzten künftig nicht mehr gestattet. Zu Buchstabe b Es gilt das zu Artikel 1 Nr. 1 Gesagte entsprechend. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Es gilt das zu Artikel 1 Nr. 1 Gesagte entsprechend. Zu Doppelbuchstabe bb Die Regelung dient der redaktionellen Anpassung an den EG-Vertrag. Das zu Artikel 1 Nr. 1 Gesagte gilt entspre- chend. Die Streichung von Nummer 5 in § 2 Abs. 1 Satz 2 ZHG ist eine redaktionelle Klarstellung, da § 2 Abs. 1 Satz 1 nur vier Nummern umfasst. Zu Doppelbuchstabe cc Es gilt das zu Artikel 1 Nr. 1 Gesagte entsprechend. Zu Doppelbuchstabe dd Es gilt das zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuch- stabe ff Gesagte in Bezug auf die durch Richtlinie 2001/19/ EG geänderte Richtlinie 78/686/EWG entsprechend. Zu Doppelbuchstabe ee Es gilt das zu Artikel 1 Nr. 1 Gesagte entsprechend. Zu Doppelbuchstabe ff Es gilt das zu Artikel 1 Nr. 1 Gesagte entsprechend. Zu Doppelbuchstabe gg Es gilt das zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuch- stabe hh Gesagte entsprechend. Zu Buchstabe b Das zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc Ge- sagte gilt entsprechend. Zu Buchstabe c Folgeänderung zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuch- stabe gg. Zu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.237 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/2350, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 76.896–82.133 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 580a85eb646a9f95….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP