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Artikel 2 · BT-Drs. 15/2350 · S. 29

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Regelung trägt der Entwicklung der eigenständigen
zahnmedizinischen Ausbildung Rechnung und setzt auch
die Richtlinien 78/686/EWG und 78/687/EWG um. Danach
bedarf es für die Berufszulassung als Zahnarzt einer eigen-
ständigen zahnärztlichen Ausbildung. Die Regelung folgt
auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts,
das mit Beschluss vom 8. November 2001 ein Vorab-
entscheidungsersuchen hierzu an den Gerichtshof der Euro-
päischen Gemeinschaften gerichtet hat (Rechtssache C-35/
02). Die generelle Ausübung des zahnärztlichen Berufs ist
somit ausdrücklich Ärzten künftig nicht mehr gestattet.
Zu Buchstabe b
Es gilt das zu Artikel 1 Nr. 1 Gesagte entsprechend.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Es gilt das zu Artikel 1 Nr. 1 Gesagte entsprechend.
Zu Doppelbuchstabe bb
Die Regelung dient der redaktionellen Anpassung an den
EG-Vertrag. Das zu Artikel 1 Nr. 1 Gesagte gilt entspre-
chend. Die Streichung von Nummer 5 in § 2 Abs. 1 Satz 2
ZHG ist eine redaktionelle Klarstellung, da § 2 Abs. 1
Satz 1 nur vier Nummern umfasst.
Zu Doppelbuchstabe cc
Es gilt das zu Artikel 1 Nr. 1 Gesagte entsprechend.
Zu Doppelbuchstabe dd
Es gilt das zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuch-
stabe ff Gesagte in Bezug auf die durch Richtlinie 2001/19/
EG geänderte Richtlinie 78/686/EWG entsprechend.
Zu Doppelbuchstabe ee
Es gilt das zu Artikel 1 Nr. 1 Gesagte entsprechend.
Zu Doppelbuchstabe ff
Es gilt das zu Artikel 1 Nr. 1 Gesagte entsprechend.
Zu Doppelbuchstabe gg
Es gilt das zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuch-
stabe hh Gesagte entsprechend.
Zu Buchstabe b
Das zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc Ge-
sagte gilt entsprechend.
Zu Buchstabe c
Folgeänderung zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuch-
stabe gg.
Zu 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.237 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/2350, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 76.896–82.133 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 580a85eb646a9f95….

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