Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/2946 · S. 38
Zu Artikel 1 Nr. 5 (§ 357 Abs. 2 Satz 2, 3 BGB)
Zu Artikel 1 Nr. 5 (§ 357 Abs. 2 Satz 2, 3 BGB) Die Bundesregierung vermag dem vom Bundesrat unter- breiteten Änderungsvorschlag nicht zu folgen; sie wird aber im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens prüfen, ob und inwieweit dem Anliegen des Bundesrates Rechnung getragen werden kann. Dabei weist die Bundesregierung darauf hin, dass entgegen dem Vorschlag des Bundesrates § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB unverändert bleiben sollte. Dies gilt zunächst für die Gefahrtragung, hinsichtlich derer die allgemeine Fernabsatzrichtlinie – anders als bei der Kos- tentragung – eine Zuweisung an den Verbraucher im Übri- gen gar nicht zulässt. Hinsichtlich der Kostentragungsrege- lung muss es aus Sicht der Bundesregierung schon deshalb bei der geltenden Grundsatzregel bleiben, weil diese sich auf Widerruf und Rückgabe bezieht. Die Möglichkeit, das Widerrufsrecht – insbesondere im Interesse der Rationali- sierung des Versandhandels – durch ein vertragliches Rück- gaberecht zu ersetzen (jetzt § 356 BGB) war im vor Umset- zung der Fernabsatzrichtlinie geltenden deutschen Recht schon für Haustürgeschäfte und für Ratenkaufverträge und andere Verträge nach § 2 des VerbrKrG a. F. vorgesehen (§ 8 Abs. 2 VerbrKrG a. F., § 5 Abs. 3 Satz 2 HaustürWG a. F.). Bei Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie ist dieses Rückgaberecht im Rahmen der nach Erwägungsgrund 14 der Richtlinie zulässigen Regelung von Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung des Widerrufsrechts beibehalten worden. Dabei wurde die geringfügige Erschwerung der Geltendmachung des Widerrufsrechts – der Verbraucher kann sich nur durch Rücksendung der Ware vom Vertrag lösen, nicht etwa durch Erklärung per Brief oder Fax – für hinnehmbar gehalten, da sie durch eine anderweitige Ver- besserung der Rechtsstellung des Verbrauchers gegenüber dem S
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BT-Drs. 15/2946, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 175.667–180.258 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 92d42292309e4c75….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP