Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 54 · BT-Drs. 15/1516 · S. 85
Zu Artikel 54 (Wohngeldverordnung)
Zu Artikel 54 (Wohngeldverordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Mit der Änderung soll die Inhaltsübersicht an den nach § 1 Abs. 2 WoGG – neu – vorgesehenen Ausschluss der Emp- fänger der laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensun- terhalt und der Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz oder der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt, ange- passt werden. Zu Nummer 2 (§ 1) Mit dem nach § 1 Abs. 2 WoGG – neu – vorgesehenen Aus- schluss der Empfänger der laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Hilfe in besonderen Lebens- lagen nach dem Bundessozialhilfegesetz oder der ergänzen- den Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversor- gungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für an- wendbar erklärt, ist § 1 Abs. 2 WoGV ohne Anwendungsbe- reich; er soll daher aufgehoben werden. Zu Nummer 3 (§ 8) Mit dem nach § 1 Abs. 2 WoGG – neu – vorgesehenen Aus- schluss der Empfänger der laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Hilfe in besonderen Lebens- lagen nach dem Bundessozialhilfegesetz oder der ergänzen- den Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversor- gungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für an- wendbar erklärt, ist § 8 WoGV ohne Anwendungsbereich; er soll daher aufgehoben werden.
BT-Drs. 15/1516 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 15/1516, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 407.960–409.320 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 6688f170d118d72e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP