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Artikel 54 · BT-Drs. 15/1516 · S. 85

Zu Artikel 54 (Wohngeldverordnung)

Zu Artikel 54 (Wohngeldverordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Mit der Änderung soll die Inhaltsübersicht an den nach § 1
Abs. 2 WoGG – neu – vorgesehenen Ausschluss der Emp-
fänger der laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensun-
terhalt und der Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem
Bundessozialhilfegesetz oder der ergänzenden Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder
nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt, ange-
passt werden.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Mit dem nach § 1 Abs. 2 WoGG – neu – vorgesehenen Aus-
schluss der Empfänger der laufenden Leistungen der Hilfe
zum Lebensunterhalt und der Hilfe in besonderen Lebens-
lagen nach dem Bundessozialhilfegesetz oder der ergänzen-
den Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversor-
gungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für an-
wendbar erklärt, ist § 1 Abs. 2 WoGV ohne Anwendungsbe-
reich; er soll daher aufgehoben werden.
Zu Nummer 3 (§ 8)
Mit dem nach § 1 Abs. 2 WoGG – neu – vorgesehenen Aus-
schluss der Empfänger der laufenden Leistungen der Hilfe
zum Lebensunterhalt und der Hilfe in besonderen Lebens-
lagen nach dem Bundessozialhilfegesetz oder der ergänzen-
den Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversor-
gungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für an-
wendbar erklärt, ist § 8 WoGV ohne Anwendungsbereich;
er soll daher aufgehoben werden.

BT-Drs. 15/1516 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 15/1516, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 407.960–409.320 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 6688f170d118d72e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP