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Artikel 30 · BT-Drs. 15/1516 · S. 81

Zu Artikel 30 (Solidarpaktfortführungsgesetz)

Zu Artikel 30 (Solidarpaktfortführungsgesetz)
Ziel der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
ist eine Vereinheitlichung von Transferleistungen für er-
werbsfähige Arbeitslose als Teil einer Reform des Arbeits-
marktes und – damit verbunden – eine dauerhafte strukturelle
Entlastung der Kommunen. Hierdurch sollen keine Lasten-
verschiebungen zwischen dem Bund auf der einen und den
Ländern und Kommunen auf der anderen Seite entstehen;
dauerhafte Lastenverschiebungen sind daher auszugleichen.
Bei dem vorgesehenen Modell der Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe übernimmt der Bund die Auf-
gaben- und Finanzierungsverantwortung für die Grund-
sicherung für Arbeitsuchende. Dieses führt zu einer dauer-
haften Lastenverschiebung zwischen dem Bund auf der
einen und den Kommunen auf der anderen Seite. Ab dem
Jahr 2005 entsteht durch die Lastenverschiebung eine Ent-
lastung der Kommunen von 11,6 Mrd. Euro jährlich.
Die Lastenverschiebung wird zunächst durch die in Artikel 1
§ 65 vorgesehene Übergangsregelung abgemildert. Im Jahr
2005 verringert sie sich um 2,5 Mrd. Euro und im Jahr 2006
um 1,7 Mrd. Euro.
Ein Teil der Entlastung wird den Kommunen dauerhaft be-
lassen. Damit sollen insbesondere die Investitionskraft der
Kommunen gestärkt und zusätzliche Spielräume zum not-
wendigen Ausbau der Kinderbetreuung – insbesondere für
unter Dreijährige – eröffnet werden. Die Kommunen sollen
zur Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben ab dem Jahr 2005
2,5 Mrd. Euro jährlich erhalten.
Für den Ausgleich der übrigen Lastenverschiebungen ist die
Anpassung des Aufteilungsverhältnisses der Umsatzsteuer
zwischen Bund und Ländern das geeignete und in der
Finanzverfassung vorgesehene Instrument (Artikel 106
Abs. 4 GG). Das Grundgesetz sieht keine unmittelbaren
Finanzbeziehungen zwisc

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.624 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1516, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 388.221–392.845 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 6688f170d118d72e….

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