Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 30 · BT-Drs. 15/1516 · S. 81
Zu Artikel 30 (Solidarpaktfortführungsgesetz)
Zu Artikel 30 (Solidarpaktfortführungsgesetz) Ziel der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist eine Vereinheitlichung von Transferleistungen für er- werbsfähige Arbeitslose als Teil einer Reform des Arbeits- marktes und – damit verbunden – eine dauerhafte strukturelle Entlastung der Kommunen. Hierdurch sollen keine Lasten- verschiebungen zwischen dem Bund auf der einen und den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite entstehen; dauerhafte Lastenverschiebungen sind daher auszugleichen. Bei dem vorgesehenen Modell der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe übernimmt der Bund die Auf- gaben- und Finanzierungsverantwortung für die Grund- sicherung für Arbeitsuchende. Dieses führt zu einer dauer- haften Lastenverschiebung zwischen dem Bund auf der einen und den Kommunen auf der anderen Seite. Ab dem Jahr 2005 entsteht durch die Lastenverschiebung eine Ent- lastung der Kommunen von 11,6 Mrd. Euro jährlich. Die Lastenverschiebung wird zunächst durch die in Artikel 1 § 65 vorgesehene Übergangsregelung abgemildert. Im Jahr 2005 verringert sie sich um 2,5 Mrd. Euro und im Jahr 2006 um 1,7 Mrd. Euro. Ein Teil der Entlastung wird den Kommunen dauerhaft be- lassen. Damit sollen insbesondere die Investitionskraft der Kommunen gestärkt und zusätzliche Spielräume zum not- wendigen Ausbau der Kinderbetreuung – insbesondere für unter Dreijährige – eröffnet werden. Die Kommunen sollen zur Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben ab dem Jahr 2005 2,5 Mrd. Euro jährlich erhalten. Für den Ausgleich der übrigen Lastenverschiebungen ist die Anpassung des Aufteilungsverhältnisses der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern das geeignete und in der Finanzverfassung vorgesehene Instrument (Artikel 106 Abs. 4 GG). Das Grundgesetz sieht keine unmittelbaren Finanzbeziehungen zwisc
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.624 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/1516, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 388.221–392.845 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 6688f170d118d72e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP