Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 60 · BT-Drs. 15/1514 · S. 77
Zu Artikel 60 (Änderung des Gesetzes über eine
Zu Artikel 60 (Änderung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Zu Nummer 1 bis 3 Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen an die Rege- lungen des Zwölften Buches. Dies gilt auch für den Wegfall des Erhöhungssatzes zum Regelsatz, da eine vergleichs- weise Pauschalierung jetzt auch im Zwölften Buch erfolgt, die in den Regelsatz einbezogen wird. Aus dem gleichen Grunde ändern sich die Prozentsätze in § 3. Zu Nummer 4 Die Änderung in Buchstabe a ergibt sich aus dem Wegfall der Einkommensgrenze nach dem bisherigen § 81 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes. Zu Nummer 5 Die Träger der Sozialhilfe sind bereits nach dem bisheri- gen § 8 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes (in der ab 1. Januar 2003 geltenden Fassung) verpflichtet, über An- gelegenheiten des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) zu beraten. Bereits aus der Begründung des Geset- zes geht hervor (Bundestagsdrucksache 14/5150), dass es Fälle geben kann, in denen die pauschalierten Leistungen der Grundsicherung hinter dem individuellen Bedarf nach dem Bundessozialhilfegesetz zurückbleiben und ein ergän- zender Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bestehen bleibt. Die Träger der Grundsicherung sind verpflichtet, auf diese Ansprüche hinzuweisen, um das Ziel zu erreichen, den Lebensunterhalt des Antragsberechtigten zu sichern (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 GSiG). Darüber hinaus ist die Grundsicherung eine der Sozialhilfe vorgelagerte Leistung. Dies bedeutet, dass Personen, die bislang Hilfe zum Lebensunterhalt erhal- ten haben und die die Voraussetzungen für Leistungen nach dem GSiG erfüllen, auf die Grundsicherung zu verweisen sind. Mit der Benennung der Träger der Sozialhilfe im § 7 GSiG wird die bestehende Verpflich
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BT-Drs. 15/1514, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 375.990–378.106 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 6979da45e721b983….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP