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Artikel 20 · BT-Drs. 15/1514 · S. 74

Zu Artikel 20 (Änderung des Asylbewerber-

Zu Artikel 20 (Änderung des Asylbewerber-
leistungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund des
Lebenspartnerschaftsgesetzes. In den Personenkreis der
Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungs-
gesetz werden durch die Änderung auch Lebenspartner von
Asylbewerbern einbezogen.
Zu Nummer 2 bis 4
Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen im Zusam-
menhang mit der Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes
in das Sozialgesetzbuch.
Zu Nummer 5 (§ 12)
Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe e und f sowie Absatz 4 Satz 2
Buchstabe b und c sowie Satz 3 ermöglichten bisher die
Erhebung unterjähriger Daten über Asylbewerber. Diese
hatten ursprünglich das Ziel, auch kurzfristige Entwicklun-
gen bei den Daten möglichst aktuell darzustellen.
Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass keine besondere Nach-
frage nach Daten aus dieser unterjährigen Erhebung vorhan-
den gewesen ist. Der Aufwand für die Durchführung bzw.
Aufbereitung dieser Erhebung auf Seiten der Berichtstellen
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75 – Drucksache 15/1514
und statistischen Ämter ist dagegen erheblich. Die aus der
jährlichen Bestandserhebung gelieferten Daten zur Beurtei-
lung der Auswirkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes
und zu seiner Fortentwicklung sind ausreichend, sodass zu-
künftig auf eine vierteljährliche Fortschreibung verzichtet
werden kann. Mit der Einstellung der unterjährigen Erhe-
bungen werden die Berichtspflichtigen und die statistischen
Ämter deutlich entlastet.

BT-Drs. 15/1514 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 15/1514, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 367.689–369.185 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 6979da45e721b983….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP