Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 20 · BT-Drs. 15/1514 · S. 74
Zu Artikel 20 (Änderung des Asylbewerber-
Zu Artikel 20 (Änderung des Asylbewerber- leistungsgesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund des Lebenspartnerschaftsgesetzes. In den Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz werden durch die Änderung auch Lebenspartner von Asylbewerbern einbezogen. Zu Nummer 2 bis 4 Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen im Zusam- menhang mit der Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes in das Sozialgesetzbuch. Zu Nummer 5 (§ 12) Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe e und f sowie Absatz 4 Satz 2 Buchstabe b und c sowie Satz 3 ermöglichten bisher die Erhebung unterjähriger Daten über Asylbewerber. Diese hatten ursprünglich das Ziel, auch kurzfristige Entwicklun- gen bei den Daten möglichst aktuell darzustellen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass keine besondere Nach- frage nach Daten aus dieser unterjährigen Erhebung vorhan- den gewesen ist. Der Aufwand für die Durchführung bzw. Aufbereitung dieser Erhebung auf Seiten der Berichtstellen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75 – Drucksache 15/1514 und statistischen Ämter ist dagegen erheblich. Die aus der jährlichen Bestandserhebung gelieferten Daten zur Beurtei- lung der Auswirkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes und zu seiner Fortentwicklung sind ausreichend, sodass zu- künftig auf eine vierteljährliche Fortschreibung verzichtet werden kann. Mit der Einstellung der unterjährigen Erhe- bungen werden die Berichtspflichtigen und die statistischen Ämter deutlich entlastet.
BT-Drs. 15/1514 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 15/1514, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 367.689–369.185 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 6979da45e721b983….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP