Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 15/3672 · S. 16
Zu Artikel 5 (Änderung des Fünften Buches
Zu Artikel 5 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 134 SGB V) Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung wird im Hinblick auf die Überführung der Vergütungsfestsetzung auf vertragliche Vergütungsvereinbarungen mit Wirkung ab 1. Januar 2007 aufgehoben. Zu Nummer 2 (§ 134a SGB V) Im Rahmen des geltenden Rechts der gesetzlichen Kranken- versicherung vergüten die Krankenkassen die Leistungen der Leistungserbringer grundsätzlich auf der Grundlage ver- traglicher Vergütungsvereinbarungen. Hiervon ausgenom- men ist lediglich die Hebammenhilfe freiberuflicher Hebam- men, deren Vergütung sich nach einer vom Bundesministe- rium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Gebührenverordnung bestimmt. Diese staatliche Gebührenregelung ist aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß; ihre Aufrechterhaltung wäre zudem auch aus Gründen der Gleichbehandlung der freiberuflich tätigen Hebammen mit anderen Leistungserbringern proble- matisch. So hat auch der Bundesrat bereits mehrfach die Ablösung der staatlichen Gebührenregelung durch vertrag- liche Vereinbarungen gefordert (vgl. Beschluss des Bundes- rates zur Dritten Verordnung zur Änderung der Hebammen- hilfe-Gebührenverordnung vom 26. September 1997 – Bun- desratsdrucksache 540/97 [Beschluss]). Vor diesem Hinter- grund sollen mit der Neuregelung – auch im Sinne einer De- regulierung staatlicher Gesetzgebung – die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass ab dem Jahr 2007 die Vergü- tungsfestsetzung in vertragliche Vergütungsvereinbarungen überführt wird. Zu Absatz 1 Die Leistungen der Hebammenhilfe und deren Vergütungen werden – erstmalig mit Wirkung ab dem Jahr 2007 – auf Spitzenverbandsebene mit den für die Wahrnehmung der wirtsch
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BT-Drs. 15/3672, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 79.816–84.832 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 272a9bfca401055c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP