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Artikel 13 · BT-Drs. 15/2816 · S. 17
Zu Artikel 13 (Änderung der Wirtschaftsprüferord-
Zu Artikel 13 (Änderung der Wirtschaftsprüferord- nung) Durch das Wirtschaftsprüfungsreformgesetz – WPRefG – (BGBl. 2003 I S. 2446) wurden zum 1. Januar 2004 die bis- her zuständigen Länder aus eigenem Wunsch aus den Ver- pflichtungen der Wirtschaftsprüferordnung fast vollständig frei. Konsequenterweise sind die Rechtsverordnungen, zu deren Einführung bzw. Änderung bisher die Zustimmung des Bundesrates erforderlich war, bis auf die Ausnahmen der §§ 8a und 13b WPO nunmehr zustimmungsfrei. Hierbei wurde irrtümlich übersehen, dass auch die Verordnungser- mächtigung zur sog. Siegelverordnung in § 48 Abs. 2 WPO hätte angepasst, d. h. ebenso zustimmungsfrei ausgestaltet werden müssen. Dieses Versäumnis wird mit vorliegender Änderung behoben.
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Herkunft
BT-Drs. 15/2816, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 64.953–65.699 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 1390fb4219f1b6ad….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP