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Artikel 13 · BT-Drs. 15/2816 · S. 17

Zu Artikel 13 (Änderung der Wirtschaftsprüferord-

Zu Artikel 13 (Änderung der Wirtschaftsprüferord-
nung)
Durch das Wirtschaftsprüfungsreformgesetz – WPRefG –
(BGBl. 2003 I S. 2446) wurden zum 1. Januar 2004 die bis-
her zuständigen Länder aus eigenem Wunsch aus den Ver-
pflichtungen der Wirtschaftsprüferordnung fast vollständig
frei. Konsequenterweise sind die Rechtsverordnungen, zu
deren Einführung bzw. Änderung bisher die Zustimmung
des Bundesrates erforderlich war, bis auf die Ausnahmen
der §§ 8a und 13b WPO nunmehr zustimmungsfrei. Hierbei
wurde irrtümlich übersehen, dass auch die Verordnungser-
mächtigung zur sog. Siegelverordnung in § 48 Abs. 2 WPO
hätte angepasst, d. h. ebenso zustimmungsfrei ausgestaltet
werden müssen. Dieses Versäumnis wird mit vorliegender
Änderung behoben.

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Herkunft

BT-Drs. 15/2816, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 64.953–65.699 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 1390fb4219f1b6ad….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP