Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 15/1666 · S. 23
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4 In Nummer 2 Buchstabe a bis e werden Vorschriften außer Kraft gesetzt, da die dort geregelten Erhebungsmerkmale in das VerkStatG aufgenommen werden. Drucksache 15/1666 – 24 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26. September 2003 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 8 (§ 16 Abs. 1 Satz 1 VerkStatG) In Artikel 1 Nr. 8 sind in § 16 Abs. 1 Satz 1 die Wörter „, die als Betriebsführer oder beauftragte Beförderer“ durch die Wörter „und Betriebsführern, die“ zu ersetzen. Begründung Beauftragte Beförderer (Auftragsunternehmer oder Sub- unternehmer) betreiben im Gegensatz zu Unternehmern und Betriebsführern keinen originären Verkehr, sondern führen Verkehr für Omnibus- oder Schienenunternehmer durch nach deren Genehmigungsrecht. Ein beauftragter Unternehmer hat keine Gestaltungsmöglichkeit bei der Verkehrsdurchführung, sondern ist an den dem Unter- nehmer oder Betriebsführer genehmigten Verkehr ge- bunden. Die von den Unternehmen und Betriebsführern erhobe- nen Daten umfassen auch die der beauftragten Beförde- rer. 2. Zu Artikel 1 Nr. 8 (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 VerkStatG) In Artikel 1 Nr. 8 ist § 17 Abs. 1 Nr. 2 wie folgt zu än- dern: a) In Buchstabe a sind die Wörter „des Unternehmens“ durch die Wörter „am Unternehmen“ zu ersetzen. b) In Buchstabe b ist das Wort „Gelegenheitsnahver- kehr“ durch das Wort „Gelegenheitsverkehr“ zu er- setzen. c) In Buchstabe f sind die Wörter „nach Linien- und Gelegenheitsverkehr“, die Wörter „nach Hauptver- kehrsverbindungen“ und die Wörter „nach In- und Ausland“ jeweils zu streichen und das Wort „Fern- verkehr“ durch das Wort „Linienfernverkehr“ zu er- setzen. d) Buc
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.074 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/1666, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 96.920–101.994 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 44a5f6a505efdee7….
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