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Artikel 4 · BT-Drs. 15/1666 · S. 23

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4
In Nummer 2 Buchstabe a bis e werden Vorschriften außer
Kraft gesetzt, da die dort geregelten Erhebungsmerkmale in
das VerkStatG aufgenommen werden.
Drucksache 15/1666 – 24 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26. September
2003 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76
Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 1 Nr. 8 (§ 16 Abs. 1 Satz 1 VerkStatG)
In Artikel 1 Nr. 8 sind in § 16 Abs. 1 Satz 1 die Wörter
„, die als Betriebsführer oder beauftragte Beförderer“
durch die Wörter „und Betriebsführern, die“ zu ersetzen.
Begründung
Beauftragte Beförderer (Auftragsunternehmer oder Sub-
unternehmer) betreiben im Gegensatz zu Unternehmern
und Betriebsführern keinen originären Verkehr, sondern
führen Verkehr für Omnibus- oder Schienenunternehmer
durch nach deren Genehmigungsrecht. Ein beauftragter
Unternehmer hat keine Gestaltungsmöglichkeit bei der
Verkehrsdurchführung, sondern ist an den dem Unter-
nehmer oder Betriebsführer genehmigten Verkehr ge-
bunden.
Die von den Unternehmen und Betriebsführern erhobe-
nen Daten umfassen auch die der beauftragten Beförde-
rer.
2. Zu Artikel 1 Nr. 8 (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 VerkStatG)
In Artikel 1 Nr. 8 ist § 17 Abs. 1 Nr. 2 wie folgt zu än-
dern:
a) In Buchstabe a sind die Wörter „des Unternehmens“
durch die Wörter „am Unternehmen“ zu ersetzen.
b) In Buchstabe b ist das Wort „Gelegenheitsnahver-
kehr“ durch das Wort „Gelegenheitsverkehr“ zu er-
setzen.
c) In Buchstabe f sind die Wörter „nach Linien- und
Gelegenheitsverkehr“, die Wörter „nach Hauptver-
kehrsverbindungen“ und die Wörter „nach In- und
Ausland“ jeweils zu streichen und das Wort „Fern-
verkehr“ durch das Wort „Linienfernverkehr“ zu er-
setzen.
d) Buc

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.074 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1666, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 96.920–101.994 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 44a5f6a505efdee7….

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