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Artikel 1 · BT-Drs. 15/1666 · S. 14

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zur Aufnahme der zusätzlichen Regelungsbereiche in das
VerkStatG werden die Überschrift und die Inhaltsübersicht
neu gefasst. In den Abschnittsüberschriften wird aus Grün-
den der Rechtsförmlichkeit die Reihenfolge von Art- und
Zählbezeichnung umgestellt.
Zu § 1
Mit diesem Gesetzentwurf wird das VerkStatG um die Luft-
verkehrsstatistik, die Unternehmensstatistik der Luftfahrt,
die Personenverkehrsstatistik, die Schienen-Personenfern-
verkehrsstatistik, die Schienen-Güterverkehrsstatistik, die
Schieneninfrastrukturstatistik, die Schienenverkehrsunfall-
statistik sowie um die Statistik der Verkehrsströme im
Eisenbahnnetz erweitert.
Diese Statistiken dienen der Gewinnung zuverlässiger, aktu-
eller und sowohl bundesweit als auch verkehrsträgerüber-
greifend vergleichbarer Daten. Sie schaffen eine notwen-
dige Grundlage für die staatliche Verkehrspolitik – nicht zu-
letzt auf dem Gebiet der Infrastruktur- und Verkehrssicher-
heitspolitik – und dienen der Erfüllung der internationalen
Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Liefe-
rung von Daten an die Europäische Union.
Zu § 5
Durch die Neufassung werden auch die natürlichen Perso-
nen und Personengesellschaften, denen die Verwaltung der
Häfen obliegt, der Vollständigkeit halber in die Übermitt-
lungsregelung, in der bislang nur juristische Personen ge-
nannt waren, einbezogen.
Zu § 11
§ 11 regelt die Abgrenzung der Erhebungsbereiche für die
Statistik des Luftverkehrs.
Zu Absatz 1
Absatz 1 beschreibt den Erhebungsbereich der Luftver-
kehrsstatistik. Die Statistik basiert auf der Erfassung der
Starts und Landungen von Luftfahrzeugen auf deutschen
Flughäfen.
Zu Absatz 2
Nach Absatz 2 sind alle in Deutschland ansässigen Unter-
nehmen, die gewerbsmäßig Luftfahrt zur Güter- und Perso-
nenbeförderung betreibe

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 45.862 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1666, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.113–93.975 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 44a5f6a505efdee7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP