Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/1666 · S. 14
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zur Aufnahme der zusätzlichen Regelungsbereiche in das VerkStatG werden die Überschrift und die Inhaltsübersicht neu gefasst. In den Abschnittsüberschriften wird aus Grün- den der Rechtsförmlichkeit die Reihenfolge von Art- und Zählbezeichnung umgestellt. Zu § 1 Mit diesem Gesetzentwurf wird das VerkStatG um die Luft- verkehrsstatistik, die Unternehmensstatistik der Luftfahrt, die Personenverkehrsstatistik, die Schienen-Personenfern- verkehrsstatistik, die Schienen-Güterverkehrsstatistik, die Schieneninfrastrukturstatistik, die Schienenverkehrsunfall- statistik sowie um die Statistik der Verkehrsströme im Eisenbahnnetz erweitert. Diese Statistiken dienen der Gewinnung zuverlässiger, aktu- eller und sowohl bundesweit als auch verkehrsträgerüber- greifend vergleichbarer Daten. Sie schaffen eine notwen- dige Grundlage für die staatliche Verkehrspolitik – nicht zu- letzt auf dem Gebiet der Infrastruktur- und Verkehrssicher- heitspolitik – und dienen der Erfüllung der internationalen Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Liefe- rung von Daten an die Europäische Union. Zu § 5 Durch die Neufassung werden auch die natürlichen Perso- nen und Personengesellschaften, denen die Verwaltung der Häfen obliegt, der Vollständigkeit halber in die Übermitt- lungsregelung, in der bislang nur juristische Personen ge- nannt waren, einbezogen. Zu § 11 § 11 regelt die Abgrenzung der Erhebungsbereiche für die Statistik des Luftverkehrs. Zu Absatz 1 Absatz 1 beschreibt den Erhebungsbereich der Luftver- kehrsstatistik. Die Statistik basiert auf der Erfassung der Starts und Landungen von Luftfahrzeugen auf deutschen Flughäfen. Zu Absatz 2 Nach Absatz 2 sind alle in Deutschland ansässigen Unter- nehmen, die gewerbsmäßig Luftfahrt zur Güter- und Perso- nenbeförderung betreibe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 45.862 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/1666, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.113–93.975 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 44a5f6a505efdee7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP