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Artikel 3 · BT-Drs. 15/3783 · S. 8

Zu Artikel 3 (Änderung des Bundesministergesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Bundesministergesetzes)
Folgeänderung entsprechend den Regelungen zu Artikel 2
Nr. 1 dieses Gesetzes.
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Der Bundeshaushalt wird durch die Maßnahme entlastet.
Die Einkommensminderung der aktiven Bezügeempfänge-
rinnen und -empfänger führt zu einer jährlichen Einsparung
in Höhe von rd. 400 000 Euro; hinzukommen vom Einzel-
fall abhängige Einsparungen für die Empfängerinnen und
Empfänger von Versorgungsbezügen in ähnlicher Größen-
ordnung.
Umfang und Wirkung der Entlastungen in den Ländern sind
von der eigenständigen Ausgestaltung der landesrechtlichen
Verweisungsregelungen abhängig.
2. Vollzugsaufwand
Neuer Vollzugsaufwand entsteht nicht.
IV. Sonstige Kosten
Sonstige Kosten entstehen nicht.
Die vorgesehenen Nichtanpassungen werden keine wesent-
lichen Änderungen von Angebots- und Nachfragestrukturen
zur Folge haben, die Auswirkungen auf Einzelpreise und
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
haben könnten.
V. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gleichstellungspolitische Auswirkungen der Regelungen
sind nicht gegeben.
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333


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Herkunft

BT-Drs. 15/3783, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.979–23.395 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.45) +D1D2D3 · Prüfwert 188292201d1ebced….

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