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Artikel 6 · BT-Drs. 15/1831 · S. 7
Zu Artikel 6 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 6 (Inkrafttreten) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten am Tag nach der Ver- kündung. C. Finanzieller Teil I. Finanzielle Auswirkungen in der Rentenversicherung Die Rente wird in Anlehnung an die Gehaltszahlung wäh- rend der aktiven Zeit (in der Regel am Monatsende) für den Neuzugang nachschüssig zum Monatsletzten gezahlt. Die Ersparnis beträgt je vollem Zugangsjahr rd. 750 Mio. Euro, was zu einer Beitragssatzentlastung von 0,1 Beitragssatz- punkten in 3 von 4 Jahren führt. Nach gut 20 Jahren erhält der gesamte Bestand die Rentenzahlung zum Monatsende. Danach entstehen keine Ersparnisse mehr. Finanzielle Auswirkung auf den Bund Der Zuschuss des Bundes steigt durch die Beitragssatzsen- kung in der Rentenversicherung flacher an, und zwar beim allgemeinen Bundeszuschuss, bei den Beiträgen des Bundes für Kindererziehungszeiten und beim Bundeszuschuss zur knappschaftlichen Rentenversicherung. Die Ersparnis des Bundes beträgt in den Jahren, in denen der Beitragssatz um 0,1 Beitragssatzpunkte gesenkt wird, rd. 200 Mio. Euro. Drucksache 15/1831 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Finanzwirkungen beim Bund entstehen in Verbindung mit der Rentenversicherung durch die Verschiebung der Renten- auszahlung weiter bei den Zusatz- und Sonderversorgungs- systemen (rd. 20 Mio. Euro für ein volles Zugangsjahr) und in der knappschaftlichen Rentenversicherung (rd. 25 Mio. Euro für ein volles Zugangsjahr, im Zeitverlauf durch rück- läufige Zugangszahlen absinkend). Durch die Verschiebung der Rentenauszahlung erst für Rentner, die ab dem vierten auf die Verkündung des Geset- zes folgenden Kalendermonat zugehen, ergeben sich für das Jahr 2004 nur entsprechend anteilige Einsparungen. II. Finanzielle Auswirkung in anderen Sozialversicherungszweigen 1. Wirkung auf die Kranke
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.266 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/1831, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.718–25.984 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert 71c12d1000f49a70….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP