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Artikel 1 · BT-Drs. 16/575 · S. 7
Zu Artikel 1 Nr. 2 (§ 241b)
Zu Artikel 1 Nr. 2 (§ 241b) Der Begriff „Nachstellung“ entspricht sinngemäß dem für das Phänomen ansonsten verwendeten englischen Begriff „Stalking“. Er umschreibt den Kern der Tathandlung. Typi- sche Folge der Nachstellung ist eine Beeinträchtigung der Freiheitssphäre des Opfers. Der Tatbestand ist deshalb in den 18. Abschnitt des StGB unter den Straftaten gegen die persönliche Freiheit, in Nachbarschaft zur Bedrohung (§ 241 StGB), zu der er inhaltliche Bezüge aufweist, einzu- stellen. Zu Absatz 1 Tathandlung ist das unbefugte Nachstellen durch beharrliche unmittelbare und mittelbare Annäherungshandlungen an das Opfer und näher bestimmte Drohungen nach den Nummern 1 bis 4. Der Begriff des Nachstellens wird u. a. im Gewalt- schutzgesetz sowie in § 292 Abs. 1 Nr. 1, § 329 Abs. 3 Nr. 6 StGB verwendet. Er umfasst das Anschleichen, Heran- pirschen, Auflauern, Aufsuchen, Verfolgen, Anlocken, Fal- len stellen und das Treibenlassen durch Dritte (Schäfer in: Leipziger Kommentar, StGB, 10. Auflage § 292, Rn. 41, 43; Eser/Heine, in: Schönke-Schröder, StGB, Kommentar, 26. Auflage § 292, Rn. 5; Tröndle/Fischer, StGB, Kommen- tar, 52. Auflage § 292, Rn. 11). Im vorliegenden Kontext umschreibt der Begriff damit alle Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, durch unmittelbare oder mittelbare An- näherungen an das Opfer in dessen persönlichen Lebens- bereich einzugreifen und dadurch seine Handlungs- und Ent- schließungsfreiheit zu beeinträchtigen. Bei dem Merkmal „unbefugt“ handelt es sich um einen zum Tatbestand gehörenden Umstand, der dessen Anwendungs- bereich auf die strafwürdigen Fälle beschränkt. Es stellt zum einen klar, dass ein ausdrückliches oder konkludentes Ein- verständnis des Opfers den Tatbestand ausschließt. Zum an- deren handelt der Täter nicht unbefugt, wenn er sich
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.462 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/575, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 12.554–23.016 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert c701dac4b87062cc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP