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Artikel 6 · BT-Drs. 15/1072 · S. 15
Zu Artikel 6 (Änderung des Steuerberatungs-
Zu Artikel 6 (Änderung des Steuerberatungs- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 3 Nr. 4) Gemäß dem Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz ist der Kreis derjenigen, die gemäß § 3 Nr. 4 StBerG im Rah- men der Dienstleistungsfreiheit zur unbeschränkten Hilfe- leistung in Steuersachen befugt sind, auf Personen oder Ver- einigungen auszudehnen, die in der Schweiz beruflich nie- dergelassen und dort befugt sind, geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen zu leisten. Zu Nummer 2 (§ 34 Abs. 2 Satz 3) Die Änderung ist notwendig, da gemäß dem Freizügigkeits- abkommen mit der Schweiz Steuerberater und Steuerbera- tungsgesellschaften künftig auch in der Schweiz weitere Be- ratungsstellen unterhalten können. Zu Nummer 3 (§ 37a) Zu Buchstabe a (Absatz 2 Satz 1) Die Änderung ist notwendig, da gemäß dem Freizügigkeits- abkommen mit der Schweiz künftig auch Staatsangehörigen der Schweiz die Möglichkeit zum Ablegen der Eignungs- prüfung einzuräumen ist. Zu Buchstabe b Zu den Doppelbuchstaben aa und bb (Absatz 3 Satz 1 und 2) Die Änderung ist jeweils notwendig, da gemäß dem Freizü- gigkeitsabkommen mit der Schweiz die Regelungen der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hoch- schuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbil- dung abschließen, künftig auch für Staatsangehörige der Schweiz gelten. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe cc (Absatz 3 Satz 3) Die Änderung resultiert aus der Umsetzung der Richtlinie 2001/19/EG in nationales Recht: Künftig darf der Nachweis einer zweijährigen Berufstätigkeit, die von Bewerbern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Ver- tragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirt- schaftsraum oder der Schweiz, die zur Eignungsprüfung zu- gelassen werden wollen, nach Abschluss eines
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.746 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/1072, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 56.625–59.371 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert cba13dcd70be4b47….
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