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Artikel 6 · BT-Drs. 15/1072 · S. 15

Zu Artikel 6 (Änderung des Steuerberatungs-

Zu Artikel 6 (Änderung des Steuerberatungs-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 3 Nr. 4)
Gemäß dem Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz ist
der Kreis derjenigen, die gemäß § 3 Nr. 4 StBerG im Rah-
men der Dienstleistungsfreiheit zur unbeschränkten Hilfe-
leistung in Steuersachen befugt sind, auf Personen oder Ver-
einigungen auszudehnen, die in der Schweiz beruflich nie-
dergelassen und dort befugt sind, geschäftsmäßige Hilfe in
Steuersachen zu leisten.
Zu Nummer 2 (§ 34 Abs. 2 Satz 3)
Die Änderung ist notwendig, da gemäß dem Freizügigkeits-
abkommen mit der Schweiz Steuerberater und Steuerbera-
tungsgesellschaften künftig auch in der Schweiz weitere Be-
ratungsstellen unterhalten können.
Zu Nummer 3 (§ 37a)
Zu Buchstabe a (Absatz 2 Satz 1)
Die Änderung ist notwendig, da gemäß dem Freizügigkeits-
abkommen mit der Schweiz künftig auch Staatsangehörigen
der Schweiz die Möglichkeit zum Ablegen der Eignungs-
prüfung einzuräumen ist.
Zu Buchstabe b
Zu den Doppelbuchstaben aa und bb (Absatz 3 Satz 1
und 2)
Die Änderung ist jeweils notwendig, da gemäß dem Freizü-
gigkeitsabkommen mit der Schweiz die Regelungen der
Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988
über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hoch-
schuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbil-
dung abschließen, künftig auch für Staatsangehörige der
Schweiz gelten.
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe cc (Absatz 3 Satz 3)
Die Änderung resultiert aus der Umsetzung der Richtlinie
2001/19/EG in nationales Recht: Künftig darf der Nachweis
einer zweijährigen Berufstätigkeit, die von Bewerbern aus
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Ver-
tragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirt-
schaftsraum oder der Schweiz, die zur Eignungsprüfung zu-
gelassen werden wollen, nach Abschluss eines 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.746 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1072, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 56.625–59.371 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert cba13dcd70be4b47….

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