Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/1072 · S. 13
Zu Artikel 2 (Änderung der Verordnung über die
Zu Artikel 2 (Änderung der Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft) Zu Nummer 1 Zu den Buchstaben a und b (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Eig- nungsprüfungsverordnung) § 3 Abs. 2 Eignungsprüfungsverordnung regelt, welche Un- terlagen dem Antrag auf Eignungsprüfung beizufügen sind. Aufgrund des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz genügt nunmehr auch der Nachweis, dass ein Antragsteller mehr als die Hälfte der Mindestausbildungszeit in der Schweiz abgeleistet oder dort eine mindestens dreijährige Berufserfahrung erworben hat. Die Ergänzung durch den Zusatz „der Europäischen Union“ dient in Anlehnung an § 3 Abs. 2 Nr. 4 derselben Verordnung nur der Klarstellung, um welche Mitgliedstaaten es sich handelt; diese Änderung ist lediglich redaktioneller Natur. Der Antragsteller kann we- gen des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz nun- mehr auch die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen. Zu Nummer 2 (§ 5 Eignungsprüfungsverordnung) Die Norm betrifft den Erlass von Prüfungsleistungen. Die Änderungen korrespondieren mit dem neuen § 17 Satz 3 EuRAG (siehe Begründung zu Artikel 1 Nr. 4). Bei ausrei- chendem Nachweis von Berufserfahrung, die Kenntnisse im deutschen Recht vermittelt hat, sind ansonsten vorgeschrie- bene Prüfungsleistungen ganz oder teilweise zu erlassen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Eignungsprüfung ganz entfallen muss. Für den Nachweis der Berufserfahrung bie- tet sich eine Verweisung auf die im EuRAG für die Einglie- derung von europäischen Rechtsanwälten vorgesehene Vor- lage von Falllisten an, weil dieses Verfahren der Praxis be- reits bekannt ist und sich bewährt hat. Drucksache 15/1072 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
BT-Drs. 15/1072 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 15/1072, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.263–49.980 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert cba13dcd70be4b47….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP