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Artikel 4 · BT-Drs. 16/2494 · S. 28

Zu Artikel 4 (Änderung der Atomrechtlichen Ver-

Zu Artikel 4 (Änderung der Atomrechtlichen Ver-
fahrensverordnung – AtVfV –)
Zu Nummer 1 (§ 1a AtVfV)
Mit der Änderung von § 1a der AtVfV werden die Anpassun-
gen des Schutzgutkatalogs des § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG durch
das Gesetz vom 25. Juni 2005 zur Einführung einer Strategi-
schen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie
2001/42/SUPG nachvollzogen (BGBl. I S. 1746). Danach
wurde der Katalog der UVP-relevanten Schutzgüter ohne in-
haltliche Erweiterung an den Wortlaut internationaler Vor-
schriften angepasst. Die Aufnahme der „menschlichen Ge-
sundheit“ diente unter anderem der Umsetzung des Artikels 1
Ziffer vii) der UN ECE Espoo-Konvention – in der durch die
zweite Vertragsstaatenkonferenz im Februar 2001 geänder-
ten und durch Deutschland im Jahre 2002 ratifizierten Fas-
sung –; sie hat gegenüber dem bisherigen Recht lediglich
klarstellenden Charakter. Der Begriff der „menschlichen Ge-
sundheit“ erfasst daher nur die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen auf die Gesundheit des Menschen,
nicht hingegen ökonomische oder soziale Folgen für die
menschliche Gesundheit. Durch die ausdrückliche Einbezie-
hung des Schutzguts „biologische Vielfalt“ wird unter ande-
rem Artikel 14 des Übereinkommens vom 5. Juni 1992 über
die Biologische Vielfalt (BGBl. II 1993 S. 1741) Rechnung
getragen. Dieses Abkommen, das Deutschland am 21. De-
zember 1993 ratifiziert hat und das am 29. Dezember 1993 in
Kraft getreten ist, sieht vor, dass bei Vorhaben mit möglichen
erheblichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird und die
Umweltfolgen berücksichtigt werden. Der Begriff der „bio-
logischen Vielfalt“ wird inhaltlich durch § 2 Abs. 1 Nr. 8 des
Bundesnaturschutzgesetzes in der Fassung vom 25. März
2002 (BGBl. I S. 1193) 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.930 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/2494, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 125.560–129.490 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 251b9f3ebb7f6b4c….

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