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Artikel 6 · BT-Drs. 15/1502 · S. 28
Zu Artikel 6 (Änderung des Soldatenversorgungs-
Zu Artikel 6 (Änderung des Soldatenversorgungs- gesetzes) Allgemeines Mit der Änderung werden die Vorschriften des Soldatenver- sorgungsgesetzes an die bereits mit dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 geänderte Fassung des Beamtenversorgungsgesetzes angepasst. Die Anpassung ist erforderlich, um eine einheitliche Handha- bung der Vorschriften über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung für Versorgungsempfängerinnen und Versor- gungsempfänger im Bereich des Bundes sicherzustellen. Zu Nummer 1 (§ 47 Abs. 4) Die Vorschrift regelt die Anwendung von Ruhens- und An- rechnungsvorschriften im Hinblick auf die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung. Mit der Änderung wird die zur Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensweise im Be- reich des Bundes erforderliche Angleichung an die vorhan- dene entsprechende Regelung in § 50 Abs. 5 des Beamten- versorgungsgesetzes herbeigeführt. Zu Nummer 2 (§ 53 Abs. 4) Redaktionelle Folgeänderung nach der Aufhebung des Ge- setzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwen- dung. Anpassung an die inhaltsgleiche Fassung des § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes. Zu Nummer 3 (§ 94a) Durch die Vorschrift wird sichergestellt, dass die Regelun- gen über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung und die geänderten Ruhens- und Anrechnungsvorschriften auch auf die bereits am 1. Januar 1992 vorhandenen Versor- gungsempfänger Anwendung finden. Anpassung an die in- haltsgleiche Fassung des § 69a Nr. 1 Satz 1 des Beamten- versorgungsgesetzes. Zu Nummer 4 (§ 97 Abs. 1) Entspricht der Begründung zu Nummer 3 im Hinblick auf die am 1. Januar 2002 vorhandenen Versorgungsempfänger. Im Übrigen Anpassung an die inhaltsgleiche Regelung in § 69e Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.826 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/1502, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 90.229–92.055 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert c009f601079bbadc….
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