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Artikel 6 · BT-Drs. 15/1502 · S. 28

Zu Artikel 6 (Änderung des Soldatenversorgungs-

Zu Artikel 6 (Änderung des Soldatenversorgungs-
gesetzes)
Allgemeines
Mit der Änderung werden die Vorschriften des Soldatenver-
sorgungsgesetzes an die bereits mit dem Bundesbesoldungs-
und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 geänderte
Fassung des Beamtenversorgungsgesetzes angepasst. Die
Anpassung ist erforderlich, um eine einheitliche Handha-
bung der Vorschriften über die Gewährung einer jährlichen
Sonderzahlung für Versorgungsempfängerinnen und Versor-
gungsempfänger im Bereich des Bundes sicherzustellen.
Zu Nummer 1 (§ 47 Abs. 4)
Die Vorschrift regelt die Anwendung von Ruhens- und An-
rechnungsvorschriften im Hinblick auf die Gewährung einer
jährlichen Sonderzahlung. Mit der Änderung wird die zur
Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensweise im Be-
reich des Bundes erforderliche Angleichung an die vorhan-
dene entsprechende Regelung in § 50 Abs. 5 des Beamten-
versorgungsgesetzes herbeigeführt.
Zu Nummer 2 (§ 53 Abs. 4)
Redaktionelle Folgeänderung nach der Aufhebung des Ge-
setzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwen-
dung. Anpassung an die inhaltsgleiche Fassung des § 53 des
Beamtenversorgungsgesetzes.
Zu Nummer 3 (§ 94a)
Durch die Vorschrift wird sichergestellt, dass die Regelun-
gen über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung
und die geänderten Ruhens- und Anrechnungsvorschriften
auch auf die bereits am 1. Januar 1992 vorhandenen Versor-
gungsempfänger Anwendung finden. Anpassung an die in-
haltsgleiche Fassung des § 69a Nr. 1 Satz 1 des Beamten-
versorgungsgesetzes.
Zu Nummer 4 (§ 97 Abs. 1)
Entspricht der Begründung zu Nummer 3 im Hinblick auf
die am 1. Januar 2002 vorhandenen Versorgungsempfänger.
Im Übrigen Anpassung an die inhaltsgleiche Regelung in
§ 69e Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.826 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1502, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 90.229–92.055 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert c009f601079bbadc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP