Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 15/1502 · S. 31
Zu Artikel 10 (Umsatzsteuergesetz 1999)
Zu Artikel 10 (Umsatzsteuergesetz 1999) Zu Nummer 1 (§ 13b) Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird er- weitert auf alle steuerpflichtigen Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, auf die Reinigung von Ge- bäuden und Gebäudeteilen sowie auf bestimmte Bauleistun- gen. Durch die Erweiterung sollen Umsatzsteuerausfälle ver- hindert werden, die dadurch eintreten können, dass bei be- stimmten Umsätzen nicht sichergestellt werden kann, dass diese von den leistenden Unternehmern vollständig im allge- meinen Besteuerungsverfahren erfasst werden bzw. der Fis- kus den Steueranspruch beim Leistenden realisieren kann. So haben auch die jüngsten Feststellungen des Bundesrech- nungshofes gezeigt, dass insbesondere die Option zur Um- satzsteuerpflicht im Zusammenhang mit Grundstücksver- äußerungen entsprechend § 9 Abs. 1 UStG in hohem Maße missbrauchsanfällig ist. Bei Inanspruchnahme der Option wird die Steuer dem Leistungsempfänger in Rechnung ge- stellt. Der Leistungsempfänger zieht die ihm in Rechnung gestellte Steuer als Vorsteuer ab. Der leistende Unternehmer zahlt die in Rechnung gestellte Steuer nicht. Die Finanzäm- ter können – in den meisten Fällen wegen Zahlungsunfähig- keit des leistenden Unternehmers – den Umsatzsteueran- spruch nicht mehr durchsetzen. Gleiches gilt nach Erkennt- nissen der Finanzverwaltung bei der Reinigung von Gebäu- den oder Gebäudeteilen und – auch nach Feststellungen des Bundesrechnungshofes – bei Bauleistungen. Der Bundesrechnungshof hat für Lieferungen von Grund- stücken angeregt, zur Vermeidung von Steuerausfällen die Option nach § 9 UStG für derartige Umsätze abzuschaffen, zumindest aber in einem ersten Schritt für bestimmte Sach- verhalte einzuschränken. Dies würde aber generell zu einer nicht systemgerechten Belastun
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.353 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 15/1502 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 15/1502, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 104.745–114.098 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert c009f601079bbadc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP