Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 10 · BT-Drs. 15/1502 · S. 31

Zu Artikel 10 (Umsatzsteuergesetz 1999)

Zu Artikel 10 (Umsatzsteuergesetz 1999)
Zu Nummer 1 (§ 13b)
Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird er-
weitert auf alle steuerpflichtigen Umsätze, die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen, auf die Reinigung von Ge-
bäuden und Gebäudeteilen sowie auf bestimmte Bauleistun-
gen. Durch die Erweiterung sollen Umsatzsteuerausfälle ver-
hindert werden, die dadurch eintreten können, dass bei be-
stimmten Umsätzen nicht sichergestellt werden kann, dass
diese von den leistenden Unternehmern vollständig im allge-
meinen Besteuerungsverfahren erfasst werden bzw. der Fis-
kus den Steueranspruch beim Leistenden realisieren kann.
So haben auch die jüngsten Feststellungen des Bundesrech-
nungshofes gezeigt, dass insbesondere die Option zur Um-
satzsteuerpflicht im Zusammenhang mit Grundstücksver-
äußerungen entsprechend § 9 Abs. 1 UStG in hohem Maße
missbrauchsanfällig ist. Bei Inanspruchnahme der Option
wird die Steuer dem Leistungsempfänger in Rechnung ge-
stellt. Der Leistungsempfänger zieht die ihm in Rechnung
gestellte Steuer als Vorsteuer ab. Der leistende Unternehmer
zahlt die in Rechnung gestellte Steuer nicht. Die Finanzäm-
ter können – in den meisten Fällen wegen Zahlungsunfähig-
keit des leistenden Unternehmers – den Umsatzsteueran-
spruch nicht mehr durchsetzen. Gleiches gilt nach Erkennt-
nissen der Finanzverwaltung bei der Reinigung von Gebäu-
den oder Gebäudeteilen und – auch nach Feststellungen des
Bundesrechnungshofes – bei Bauleistungen.
Der Bundesrechnungshof hat für Lieferungen von Grund-
stücken angeregt, zur Vermeidung von Steuerausfällen die
Option nach § 9 UStG für derartige Umsätze abzuschaffen,
zumindest aber in einem ersten Schritt für bestimmte Sach-
verhalte einzuschränken. Dies würde aber generell zu einer
nicht systemgerechten Belastun

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.353 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 15/1502 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 15/1502, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 104.745–114.098 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert c009f601079bbadc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP