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Artikel 1 · BT-Drs. 15/1720 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1 bis 3 (Inhaltsübersicht, § 6 Nr. 7 und
§ 138 Abs. 1 Nr. 4)
Es handelt sich um Folgeregelungen zu der in Nummer 5
vorgesehenen Änderung des § 150 StGB, der vorgeschlage-
nen Neufassung des § 152a StGB in Nummer 7 sowie der
Einfügung von § 152b StGB durch Nummer 8. Der vorge-
schlagene neue § 152a StGB enthält einen Vergehenstatbe-
stand, der Tathandlungen erfassen soll, die sich auf nichtga-
rantierte Zahlungskarten sowie Schecks und Wechsel bezie-
hen. Um die nunmehr durch § 152b StGB geschützten ga-
rantierten Zahlungsinstrumente davon besser abgrenzen zu
können, soll dessen Überschrift in „Fälschung von garan-
tierten Zahlungskarten und Vordrucken für Euroschecks“
geändert werden. Diese Änderungen setzen sich in § 6 Nr. 7
sowie § 138 Abs. 1 Nr. 4 StGB fort. Außerdem sind Anpas-
sungen der Inhaltsübersicht notwendig.
Zu Nummer 4 (§ 146 Abs. 1 Nr. 2)
Nach Artikel 2 Buchstabe c Alternative 3 und 6 des Rah-
menbeschlusses hat jeder Mitgliedstaat die erforderlichen
Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Trans-
port und Besitz von gestohlenen oder in anderer Weise
widerrechtlich angeeigneten oder ge- oder verfälschten Zah-
lungsinstrumenten zum Zwecke betrügerischer Verwendung
eine Straftat darstellt.
Bei § 152a StGB ist ergänzend zu den allgemeinen Vor-
schriften die Tatbestandsalternative des Feilhaltens anwend-
bar. Unter Feilhalten ist das äußerlich als solches erkenn-
bare Bereitstellen zum Zwecke des Verkaufs zu verstehen
(BGH, BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 1). Mit diesem
Merkmal können insbesondere Fälle erfasst werden, in
denen die Absicht besteht, dass die Zahlungskarten Bös-
gläubigen zum Kauf angeboten werden, um diesen die Um-
setzung in Geld (durch Inverkehrbringen fertiger Euro-
schecks) zu er

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.332 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1720, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.371–33.703 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 446cd33261c9297b….

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