Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/1720 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 bis 3 (Inhaltsübersicht, § 6 Nr. 7 und § 138 Abs. 1 Nr. 4) Es handelt sich um Folgeregelungen zu der in Nummer 5 vorgesehenen Änderung des § 150 StGB, der vorgeschlage- nen Neufassung des § 152a StGB in Nummer 7 sowie der Einfügung von § 152b StGB durch Nummer 8. Der vorge- schlagene neue § 152a StGB enthält einen Vergehenstatbe- stand, der Tathandlungen erfassen soll, die sich auf nichtga- rantierte Zahlungskarten sowie Schecks und Wechsel bezie- hen. Um die nunmehr durch § 152b StGB geschützten ga- rantierten Zahlungsinstrumente davon besser abgrenzen zu können, soll dessen Überschrift in „Fälschung von garan- tierten Zahlungskarten und Vordrucken für Euroschecks“ geändert werden. Diese Änderungen setzen sich in § 6 Nr. 7 sowie § 138 Abs. 1 Nr. 4 StGB fort. Außerdem sind Anpas- sungen der Inhaltsübersicht notwendig. Zu Nummer 4 (§ 146 Abs. 1 Nr. 2) Nach Artikel 2 Buchstabe c Alternative 3 und 6 des Rah- menbeschlusses hat jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Trans- port und Besitz von gestohlenen oder in anderer Weise widerrechtlich angeeigneten oder ge- oder verfälschten Zah- lungsinstrumenten zum Zwecke betrügerischer Verwendung eine Straftat darstellt. Bei § 152a StGB ist ergänzend zu den allgemeinen Vor- schriften die Tatbestandsalternative des Feilhaltens anwend- bar. Unter Feilhalten ist das äußerlich als solches erkenn- bare Bereitstellen zum Zwecke des Verkaufs zu verstehen (BGH, BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 1). Mit diesem Merkmal können insbesondere Fälle erfasst werden, in denen die Absicht besteht, dass die Zahlungskarten Bös- gläubigen zum Kauf angeboten werden, um diesen die Um- setzung in Geld (durch Inverkehrbringen fertiger Euro- schecks) zu er
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.332 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 15/1720 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 15/1720, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.371–33.703 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 446cd33261c9297b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP