Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 15/420 · S. 120
Zu Artikel 8
Zu Artikel 8 Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wird der Kreis der Empfänger von abgesenkten Sozialleistungen geändert. Künftig erhalten alle Ausländer, die rechtsmiss- bräuchlich die Dauer ihres Aufenthalts (z. B. durch Vernich- tung des Passes, Angabe einer falschen Identität) selbst be- einflusst haben, nicht mehr nach drei Jahren den vollen Leis- tungsumfang des Bundessozialhilfegesetzes (Nummer 3). Damit wird der Anreiz zur missbräuchlichen Asylantrag- stellung weiter eingeschränkt, was letztlich zu einer Redu- zierung der Anträge und damit insgesamt zu einer Verfah- rensbeschleunigung führen dürfte. Im Übrigen vollzieht Artikel 8 die erforderlichen redaktio- nellen Anpassungen des Asylbewerberleistungsgesetzes an das neue Aufenthaltsgesetz nach. Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Die Vorschrift umfasst bisherige Duldungsinhaber sowie in Teilen den Personenkreis, der bislang eine Aufenthalts- befugnis nach den §§ 32 oder 32a des Ausländergesetzes er- halten hat. Zu Doppelbuchstabe bb Im Folgeantragsverfahren gelangt der Antragsteller erst nach der Entscheidung des Bundesamtes für die Anerken- nung ausländischer Flüchtlinge (künftig Bundesamt für Mi- gration und Flüchtlinge) über die Durchführung eines weite- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 121 – Drucksache 15/420 ren Asylverfahrens in den Besitz der Aufenthaltsgestattung und ist damit leistungsberechtigt nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 1). Zur Eingrenzung der missbräuchlichen, häufig mehrfachen Folgeantragstellung ist eine Erweiterung auf den Zeitraum vor der Entscheidung des Bundesamtes erforderlich. Die Folgeantragsteller wer- den damit Erstantragstellern gleichgestellt. Zu Buchstabe b Die Änderung dient der redaktionellen Anpassung. Zu Buchstabe c Die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.117 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/420, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 642.329–646.446 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 2c8306e2ae719350….
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