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Artikel 8 · BT-Drs. 15/420 · S. 120

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8
Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wird
der Kreis der Empfänger von abgesenkten Sozialleistungen
geändert. Künftig erhalten alle Ausländer, die rechtsmiss-
bräuchlich die Dauer ihres Aufenthalts (z. B. durch Vernich-
tung des Passes, Angabe einer falschen Identität) selbst be-
einflusst haben, nicht mehr nach drei Jahren den vollen Leis-
tungsumfang des Bundessozialhilfegesetzes (Nummer 3).
Damit wird der Anreiz zur missbräuchlichen Asylantrag-
stellung weiter eingeschränkt, was letztlich zu einer Redu-
zierung der Anträge und damit insgesamt zu einer Verfah-
rensbeschleunigung führen dürfte.
Im Übrigen vollzieht Artikel 8 die erforderlichen redaktio-
nellen Anpassungen des Asylbewerberleistungsgesetzes an
das neue Aufenthaltsgesetz nach.
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Die Vorschrift umfasst bisherige Duldungsinhaber sowie in
Teilen den Personenkreis, der bislang eine Aufenthalts-
befugnis nach den §§ 32 oder 32a des Ausländergesetzes er-
halten hat.
Zu Doppelbuchstabe bb
Im Folgeantragsverfahren gelangt der Antragsteller erst
nach der Entscheidung des Bundesamtes für die Anerken-
nung ausländischer Flüchtlinge (künftig Bundesamt für Mi-
gration und Flüchtlinge) über die Durchführung eines weite-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 121 – Drucksache 15/420
ren Asylverfahrens in den Besitz der Aufenthaltsgestattung
und ist damit leistungsberechtigt nach dem Asylbewerber-
leistungsgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 1). Zur Eingrenzung der
missbräuchlichen, häufig mehrfachen Folgeantragstellung
ist eine Erweiterung auf den Zeitraum vor der Entscheidung
des Bundesamtes erforderlich. Die Folgeantragsteller wer-
den damit Erstantragstellern gleichgestellt.
Zu Buchstabe b
Die Änderung dient der redaktionellen Anpassung.
Zu Buchstabe c
Die

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.117 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/420, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 642.329–646.446 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 2c8306e2ae719350….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP