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Artikel 10 · BT-Drs. 15/420 · S. 122

Zu Artikel 10

Zu Artikel 10
Artikel 10 regelt die Anpassungen in sozial- und leistungs-
rechtlichen Gesetzen an das neue Aufenthaltsgesetz. Durch
die Umstrukturierung aufenthaltsrechtlicher Titel und einer
Differenzierung nach Aufenthaltszwecken ist bei der Fest-
legung des anspruchsberechtigten Personenkreises in leis-
tungsgewährenden Gesetzen eine Anpassung erforderlich.
Die Anpassung soll kostenneutral erfolgen. Im Übrigen
werden Verweisungen auf das Ausländergesetz durch ent-
sprechende Verweisungen auf das Aufenthaltsgesetz ersetzt.
Zu Nummer 1, 4 und 5
Anspruchsberechtigt sollen Personen sein, die bereits nach
geltendem Recht Leistungen nach dem Unterhaltsvor-
schussgesetz, Bundeserziehungsgeldgesetz und Bundeskin-
dergeldgesetz erhalten. Dies betrifft grundsätzlich Personen,
die sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland auf-
halten. Dementsprechend gehören zum Berechtigtenkreis
Inhaber einer Niederlassungserlaubnis. Ferner sind Perso-
nen erfasst, die sich mit der Perspektive eines dauerhaften
Aufenthalts zu Erwerbszwecken im Bundesgebiet aufhal-
ten, ebenso Asylberechtigte und andere Konventionsflücht-
linge (§ 25 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes), Ehegat-
ten mit einem eigenständigen Aufenthaltsrecht (§ 31 des
Aufenthaltsgesetzes), Wiederkehrer (§ 37 des Aufenthalts-
gesetzes), ehemalige Deutsche (§ 38 des Aufenthaltsgeset-
zes) sowie die Familienangehörigen, die zu dem benannten
Personenkreis nachziehen.
Der Zweck des Aufenthalts ist für die zuständigen Behörden
unmittelbar aus der Aufenthaltserlaubnis des Ausländers zu
erkennen.
Zu Nummer 2
§ 120 Abs. 5 Satz 2 dient der gleichmäßigen Lastenvertei-
lung unter den Ländern und Gemeinden bei Sozialhilfebe-
dürftigkeit von in ihrem Zuständigkeitsbereich aufhältigen
Ausländern. Neben einer ausdrücklichen räumlichen B

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.394 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/420, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 649.644–657.038 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 2c8306e2ae719350….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP