Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 15/420 · S. 122
Zu Artikel 10
Zu Artikel 10 Artikel 10 regelt die Anpassungen in sozial- und leistungs- rechtlichen Gesetzen an das neue Aufenthaltsgesetz. Durch die Umstrukturierung aufenthaltsrechtlicher Titel und einer Differenzierung nach Aufenthaltszwecken ist bei der Fest- legung des anspruchsberechtigten Personenkreises in leis- tungsgewährenden Gesetzen eine Anpassung erforderlich. Die Anpassung soll kostenneutral erfolgen. Im Übrigen werden Verweisungen auf das Ausländergesetz durch ent- sprechende Verweisungen auf das Aufenthaltsgesetz ersetzt. Zu Nummer 1, 4 und 5 Anspruchsberechtigt sollen Personen sein, die bereits nach geltendem Recht Leistungen nach dem Unterhaltsvor- schussgesetz, Bundeserziehungsgeldgesetz und Bundeskin- dergeldgesetz erhalten. Dies betrifft grundsätzlich Personen, die sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland auf- halten. Dementsprechend gehören zum Berechtigtenkreis Inhaber einer Niederlassungserlaubnis. Ferner sind Perso- nen erfasst, die sich mit der Perspektive eines dauerhaften Aufenthalts zu Erwerbszwecken im Bundesgebiet aufhal- ten, ebenso Asylberechtigte und andere Konventionsflücht- linge (§ 25 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes), Ehegat- ten mit einem eigenständigen Aufenthaltsrecht (§ 31 des Aufenthaltsgesetzes), Wiederkehrer (§ 37 des Aufenthalts- gesetzes), ehemalige Deutsche (§ 38 des Aufenthaltsgeset- zes) sowie die Familienangehörigen, die zu dem benannten Personenkreis nachziehen. Der Zweck des Aufenthalts ist für die zuständigen Behörden unmittelbar aus der Aufenthaltserlaubnis des Ausländers zu erkennen. Zu Nummer 2 § 120 Abs. 5 Satz 2 dient der gleichmäßigen Lastenvertei- lung unter den Ländern und Gemeinden bei Sozialhilfebe- dürftigkeit von in ihrem Zuständigkeitsbereich aufhältigen Ausländern. Neben einer ausdrücklichen räumlichen B
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.394 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/420, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 649.644–657.038 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 2c8306e2ae719350….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP