Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/1517 · S. 17
Zu Artikel 2 (Gewerbesteuergesetz, jetzt: Gemein-
Zu Artikel 2 (Gewerbesteuergesetz, jetzt: Gemein- dewirtschaftssteuergesetz – GemWiStG) Zu Nummer 1 (Überschrift des Gesetzes) Die bisherige Gewerbesteuer soll wegen der Erweiterung der personellen Bemessungsgrundlage durch die Einbezie- hung der Gewinne aus selbständiger Arbeit künftig die Be- zeichnung „Gemeindewirtschaftssteuer“ erhalten. Zu Nummer 2 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird an die redaktionellen Änderungen als Folge der Umbenennung der bisherigen Gewerbesteuer angepasst. Zu Nummer 3 (§ 1 GemWiStG) Durch die Änderung sollen Gemeinden nicht nur berechtigt, sondern – zur Vermeidung von Steueroasen – verpflichtet sein, eine Gemeindewirtschaftssteuer durch die Bestim- mung eines Hebesatzes (vgl. § 16 GemWiStG) zu erheben. Zu Nummer 4 (§ 2 GemWiStG) Zu Buchstabe a (Absatz 1) In die Steuerpflicht werden auch die im Inland steuerpflich- tigen Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 18 EStG einbezogen, soweit sie auf eine inländische Betriebs- stätte entfallen. Zu den Buchstaben b bis e (Absätze 2 bis 6) Redaktionelle Anpassung der bisher auf die Gewerbesteuer bezogenen Begriffe. Zu Nummer 5 (§ 2a GemWiStG) Redaktionelle Anpassung der bisher auf die Gewerbesteuer bezogenen Begriffe. Zu Nummer 6 (§ 3 GemWiStG) Redaktionelle Anpassung an die geänderte Bezeichnung der Steuer. Zu Nummer 7 (§ 4 GemWiStG) Redaktionelle Anpassung an die geänderte Bezeichnung der Steuer. Zu Nummer 8 (§ 5 GemWiStG) Redaktionelle Anpassung an die geänderte Bezeichnung der Steuer. Zu Nummer 9 (§ 6 GemWiStG) Der bisher für die Besteuerungsgrundlage der Gewerbe- steuer verwendete Begriff Gewerbeertrag ist für die Ge- meindewirtschaftssteuer durch den Begriff Betriebsertrag ersetzt worden. Drucksache 15/1517 – 18 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Zu Nummer 10 (Überschr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.148 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/1517, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.104–59.252 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert 4dba09d0e28b401f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP