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Artikel 2 · BT-Drs. 15/1517 · S. 17

Zu Artikel 2 (Gewerbesteuergesetz, jetzt: Gemein-

Zu Artikel 2 (Gewerbesteuergesetz, jetzt: Gemein-
dewirtschaftssteuergesetz –
GemWiStG)
Zu Nummer 1 (Überschrift des Gesetzes)
Die bisherige Gewerbesteuer soll wegen der Erweiterung
der personellen Bemessungsgrundlage durch die Einbezie-
hung der Gewinne aus selbständiger Arbeit künftig die Be-
zeichnung „Gemeindewirtschaftssteuer“ erhalten.
Zu Nummer 2 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird an die redaktionellen Änderungen
als Folge der Umbenennung der bisherigen Gewerbesteuer
angepasst.
Zu Nummer 3 (§ 1 GemWiStG)
Durch die Änderung sollen Gemeinden nicht nur berechtigt,
sondern – zur Vermeidung von Steueroasen – verpflichtet
sein, eine Gemeindewirtschaftssteuer durch die Bestim-
mung eines Hebesatzes (vgl. § 16 GemWiStG) zu erheben.
Zu Nummer 4 (§ 2 GemWiStG)
Zu Buchstabe a (Absatz 1)
In die Steuerpflicht werden auch die im Inland steuerpflich-
tigen Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 18
EStG einbezogen, soweit sie auf eine inländische Betriebs-
stätte entfallen.
Zu den Buchstaben b bis e (Absätze 2 bis 6)
Redaktionelle Anpassung der bisher auf die Gewerbesteuer
bezogenen Begriffe.
Zu Nummer 5 (§ 2a GemWiStG)
Redaktionelle Anpassung der bisher auf die Gewerbesteuer
bezogenen Begriffe.
Zu Nummer 6 (§ 3 GemWiStG)
Redaktionelle Anpassung an die geänderte Bezeichnung der
Steuer.
Zu Nummer 7 (§ 4 GemWiStG)
Redaktionelle Anpassung an die geänderte Bezeichnung der
Steuer.
Zu Nummer 8 (§ 5 GemWiStG)
Redaktionelle Anpassung an die geänderte Bezeichnung der
Steuer.
Zu Nummer 9 (§ 6 GemWiStG)
Der bisher für die Besteuerungsgrundlage der Gewerbe-
steuer verwendete Begriff Gewerbeertrag ist für die Ge-
meindewirtschaftssteuer durch den Begriff Betriebsertrag
ersetzt worden.
Drucksache 15/1517 – 18 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Zu Nummer 10 (Überschr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.148 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1517, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.104–59.252 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert 4dba09d0e28b401f….

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