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Artikel 3 · BT-Drs. 15/1518 · S. 14
Zu Artikel 3 (Körperschaftsteuergesetz)
Zu Artikel 3 (Körperschaftsteuergesetz) Zu Nummer 1 (§ 8a) Allgemeines § 8a KStG begrenzt in der geltenden Fassung die Gesell- schafter-Fremdfinanzierung bei unbeschränkt steuerpflichti- gen Kapitalgesellschaften. Mit der Regelung soll vermieden werden, dass Gewinne im Inland tätiger Kapitalgesellschaf- ten der deutschen Besteuerung entzogen werden. Die Ver- gütungen auf das Fremdkapital werden daher – soweit das Fremdkapital ein bestimmtes Eigen-/Fremdkapitalverhältnis übersteigt und ein Drittvergleich nicht gelingt – in verdeckte Gewinnausschüttungen umqualifiziert. Mit Urteil vom 12. Dezember 2003 hat der Europäische Ge- richtshof (EuGH) in der Rs. C-324/00 (Lankhorst-Hohorst GmbH) festgestellt, dass Artikel 43 EG-Vertrag (Niederlas- sungsfreiheit) § 8a Abs. 1 Nr. 2 KStG entgegensteht. § 8a KStG kann daher zumindest im Verhältnis zu EU-Auslän- dern nicht mehr angewendet werden. Mit der Neuregelung wird die Gesellschafter-Fremdfinan- zierung nunmehr europarechtskonform ausgestaltet. Dies geschieht im Wesentlichen dadurch, dass die Fremdfinan- zierung von Kapitalgesellschaften durch Inländer und Aus- länder gleichbehandelt wird. Darüber hinaus wird die Vor- schrift weniger gestaltungs- und missbrauchsanfällig aus- gestaltet. Insbesondere sollen die bisher in der Praxis weit verbreiteten Gestaltungen durch Zwischenschaltung von Personengesellschaften künftig nicht mehr möglich sein. Zu Absatz 1 Der Anwendungsbereich des § 8a KStG wird künftig auch auf beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften er- streckt. Erfasst werden danach nicht nur die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG genannten Gesellschaften, sondern auch die Ge- sellschaften, die nach dem Typenvergleich einer Kapitalge- sellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG entsprechen. Aus Gründen der Praktikabilität und
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.005 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/1518, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.654–47.659 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert ded69a6708955169….
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