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Artikel 3 · BT-Drs. 15/1518 · S. 14

Zu Artikel 3 (Körperschaftsteuergesetz)

Zu Artikel 3 (Körperschaftsteuergesetz)
Zu Nummer 1 (§ 8a)
Allgemeines
§ 8a KStG begrenzt in der geltenden Fassung die Gesell-
schafter-Fremdfinanzierung bei unbeschränkt steuerpflichti-
gen Kapitalgesellschaften. Mit der Regelung soll vermieden
werden, dass Gewinne im Inland tätiger Kapitalgesellschaf-
ten der deutschen Besteuerung entzogen werden. Die Ver-
gütungen auf das Fremdkapital werden daher – soweit das
Fremdkapital ein bestimmtes Eigen-/Fremdkapitalverhältnis
übersteigt und ein Drittvergleich nicht gelingt – in verdeckte
Gewinnausschüttungen umqualifiziert.
Mit Urteil vom 12. Dezember 2003 hat der Europäische Ge-
richtshof (EuGH) in der Rs. C-324/00 (Lankhorst-Hohorst
GmbH) festgestellt, dass Artikel 43 EG-Vertrag (Niederlas-
sungsfreiheit) § 8a Abs. 1 Nr. 2 KStG entgegensteht. § 8a
KStG kann daher zumindest im Verhältnis zu EU-Auslän-
dern nicht mehr angewendet werden.
Mit der Neuregelung wird die Gesellschafter-Fremdfinan-
zierung nunmehr europarechtskonform ausgestaltet. Dies
geschieht im Wesentlichen dadurch, dass die Fremdfinan-
zierung von Kapitalgesellschaften durch Inländer und Aus-
länder gleichbehandelt wird. Darüber hinaus wird die Vor-
schrift weniger gestaltungs- und missbrauchsanfällig aus-
gestaltet. Insbesondere sollen die bisher in der Praxis weit
verbreiteten Gestaltungen durch Zwischenschaltung von
Personengesellschaften künftig nicht mehr möglich sein.
Zu Absatz 1
Der Anwendungsbereich des § 8a KStG wird künftig auch
auf beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften er-
streckt. Erfasst werden danach nicht nur die in § 1 Abs. 1
Nr. 1 KStG genannten Gesellschaften, sondern auch die Ge-
sellschaften, die nach dem Typenvergleich einer Kapitalge-
sellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG entsprechen.
Aus Gründen der Praktikabilität und

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.005 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1518, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.654–47.659 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert ded69a6708955169….

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