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Artikel 10 · BT-Drs. 15/1186 · S. 68

Zu Artikel 10 (Änderung der Erschwerniszulagen-

Zu Artikel 10 (Änderung der Erschwerniszulagen-
verordnung)
Übertragung des Tarifergebnisses durch Erhöhung der ver-
gleichbaren Besoldungsleistungen. Mit Blick auf die Ge-
ringfügigkeit der Beträge und aus Gründen der Verwal-
tungsvereinfachung wird die prozentuale Erhöhung von ins-
gesamt 4,4 Prozent in den Jahren 2003 und 2004 in einem
Schritt vorgenommen. Durch den Anpassungszeitpunkt
1. April 2004 werden im Ergebnis die Erhöhungen im Ver-
gleich zu Tarifbeschäftigten wirkungsgleich übertragen.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1186, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 56.039–56.543 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert e2cd1c732b83d866….

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