Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 15/1186 · S. 68
Zu Artikel 10 (Änderung der Erschwerniszulagen-
Zu Artikel 10 (Änderung der Erschwerniszulagen- verordnung) Übertragung des Tarifergebnisses durch Erhöhung der ver- gleichbaren Besoldungsleistungen. Mit Blick auf die Ge- ringfügigkeit der Beträge und aus Gründen der Verwal- tungsvereinfachung wird die prozentuale Erhöhung von ins- gesamt 4,4 Prozent in den Jahren 2003 und 2004 in einem Schritt vorgenommen. Durch den Anpassungszeitpunkt 1. April 2004 werden im Ergebnis die Erhöhungen im Ver- gleich zu Tarifbeschäftigten wirkungsgleich übertragen.
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Herkunft
BT-Drs. 15/1186, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 56.039–56.543 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert e2cd1c732b83d866….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP