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Artikel 1 · BT-Drs. 15/1060 · S. 7
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 1) Zu Absatz 1 Satz 1 Seit Dezember 2000 sieht das EG-Zollrecht neben dem her- kömmlichen Typ einen weiteren Typ der Freizone vor, der Drucksache 15/1060 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode hinsichtlich der Förmlichkeiten und der Art der Überwa- chung dem Zolllagerrecht angenähert und anders als die tra- ditionelle Freizone nicht von einer zollamtlich überwachten Begrenzung (Zollzaun) umgeben ist, Artikel 168a ZK. Die zollamtliche Überwachung einer Freizonengrenze, wie sie § 1 Abs. 1 Satz 1 u. a. regelt, findet daher nur bei Freizonen des herkömmlichen Typs i. S. d. Artikels 167 Abs. 3 ZK i. V. m. Artikel 799 Buchstabe a ZK-DVO, d. h. des Kon- trolltyps I, statt. Zu Absatz 1 Satz 4 Die bereits bisher in Absatz 1 Satz 4 enthaltene Legaldefini- tion des ZK erfolgt nunmehr mittels eines Vollzitates. Zu Absatz 1 Satz 5 Der in Absatz 1 neu angefügte Satz 5 definiert die in Satz 1 zitierte Zollkodex-Durchführungsverordnung. Zu Nummer 2 (§ 2) Die Ergänzungen in Absatz 1 und Absatz 4 stellen klar, dass sich die Regelungen zu den Zollstraßen und zum Zollstra- ßenzwang nur auf Freizonen des Kontrolltyps I, also die herkömmliche Freizone, beziehen. Zu Nummer 3 (§ 3) Die Vorschrift bezieht sich auf Waren, deren Beförderung dem Zollstraßenzwang unterliegt, und knüpft damit an die Regelung in § 2 an. Ihre Anwendung ist in Bezug auf die Freizonen ebenfalls auf den Kontrolltyp I zu beschränken. Zu Nummer 4 (§ 10) Zu Absatz 3 Bereits das Zollrechtsänderungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125) hat in § 10 Abs. 3 Satz 1 des ZollVG die Formulierung „… bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte …“ enthalten. Durch das Tatbe- standsmerkmal „tatsächliche“ sollte im Gegensatz zu der Regelung in § 10 Abs. 2 einschränkend klargestellt we
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.839 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/1060, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 15.593–25.432 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 88a0a553c1f855c2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP