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Artikel 1 · BT-Drs. 15/812 · S. 6

Zu Artikel 1 (Änderung des Siebten Buches

Zu Artikel 1 (Änderung des Siebten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Folgeänderungen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/812
Zu Nummer 2 (§ 20)
Mit der Neufassung wird die Vorschrift an die geänderten
Bezeichnungen und Zuständigkeiten der Bundesministerien
angepasst.
Zu Nummer 3 (§ 70)
Mit dieser Änderung wird eine Beschlussempfehlung des
Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages umgesetzt,
der der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 8. März
2001 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 14/5340 –
Sammelübersicht245Nr. 1).DieErgänzungstelltsicher,dass
sich ein Waisenrentenanspruch von Pflegekindern nicht
schmälernd auf das Gesamteinkommen der Pflegefamilie
auswirkt.
Zu Nummer 4 (§ 116)
Folgeänderung zu Nummer 6.
Zu Nummer 5 (§ 117)
Folgeänderung zu Nummer 6.
Zu Nummer 6 (§ 118)
Zu Buchstabe a
Die Ergänzung des § 118 erleichtert den freiwilligen Zu-
sammenschluss von Berufsgenossenschaften. Für einen
Übergangszeitraum können die Geschäftsführer und stell-
vertretenden Geschäftsführer der bisher selbständigen Be-
rufsgenossenschaften durch eine besondere Vereinbarung
für einen Übergangszeitraum in ihrer Funktion in die neue
Berufsgenossenschaft übernommen werden. Die Zahl der
für die neue Berufsgenossenschaft tätigen Personen ist da-
bei begrenzt; alternativ kann die Zahl der stellvertretenden
Geschäftsführer auf bis zu vier Personen erhöht oder eine
aus bis zu fünf Personen bestehende Geschäftsführung ge-
bildet werden. Die Vereinbarung bedarf – wie die Vereini-
gung der Berufsgenossenschaften selbst – des Beschlusses
der Vertreterversammlungen der beteiligten Berufsgenos-
senschaften sowie der Genehmigung der Aufsichtsbehörde
der neuen Berufsgenossenschaft.
Eine besondere Regelung über die Bildung und Zusam

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.394 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/812, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.995–38.389 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert de7dcc032335f5f9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP