Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 15/27 · S. 4

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (§ 4)
Die Regelung sieht für die Verwaltungsausgaben der Kran-
kenkassen eine Obergrenze für das Jahr 2003 vor. Die Aus-
gaben dürfen die Ausgaben des Jahres 2002 nicht über-
schreiten. Die jahresdurchschnittliche Mitgliederentwick-
lung kann berücksichtigt werden. Die Regelung gilt nicht,
soweit Steigerungen der Verwaltungsausgaben unmittelbar
im Zusammenhang mit der Entwicklung, Zulassung, Durch-
führung und Evaluation strukturierter Behandlungspro-
gramme nach § 137 f stehen (Aufwendungen nach § 4 Abs.
1 Satz 1 Nr. 12 der Verordnung über das Verfahren zum
Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenver-
sicherung - RSAV) und diese nicht durch Mobilisierung von
Einsparreserven in der Verwaltung bzw. Umschichtungen
innerhalb des vorgegebenen Ausgabenrahmens finanziert
werden können.
Zu Nummer 2 (§ 35)
Die Vorschrift regelt, dass im Falle der Umsetzung der Fest-
betragsregelung durch die Selbstverwaltung auch Arznei-
mittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, die nach dem 31.
Dezember 1995 zugelassen worden sind, wieder in die Fest-
betragsregelung einbezogen werden.
Zu Nummer 3 (§ 35a)
Zu Buchstabe a
Die Regelung ermöglicht dem Bundesministerium für Ge-
sundheit und Soziale Sicherung, durch Rechtsverordnung
ohne Zustimmung des Bundesrates Arzneimittel mit patent-
geschützten Wirkstoffen, die nach dem 31. Dezember 1995
zugelassen worden sind, in bestehende Festbetragsgruppen
einzuordnen oder Gruppen neu zu bilden sowie die entspre-
chenden Festbeträge zu bestimmen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/27
Zu Buchstabe b
Die Regelung stellt sicher, dass in dem vom Gesetzgeber
in § 35a Abs. 1 vorgesehenen Zeitraum das Bundesministe-
rium für Gesundheit und Soziale Sicherung Festbeträge für
Arzneimittel mit patentgeschütz

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.245 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 15/27 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 15/27, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 9.089–11.334 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert dae22fcf62cced5d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP