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Artikel 3 · BT-Drs. 15/25 · S. 37

Zu Artikel 3 (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 3 (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 58)
Durch die Ausweitung des Anrechnungszeitenkatalogs in
Nummer 3a auf Ausbildungssuchende führen auch Zeiten,
in denen Jugendliche keinen Ausbildungsplatz finden, nicht
länger zu rentenrechtlichen Lücken. Die Änderungen in
Absatz 2 sind in erster Linie redaktionell bedingt. Daneben
wird durch die Änderung künftig – wie bei Krankheit von
mindestens einem Kalendermonat (Nummer 1a) – auch bei
Bezug von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Vollendung des 17.
und vor Vollendung des 25. Lebensjahres auf das Erforder-
nis einer Unterbrechung verzichtet.
Zu Nummer 2 (§ 74)
Folgeänderung zur Anerkennung von Zeiten der Ausbil-
dungssuche als Anrechnungszeiten (§ 58).
Zu Nummer 3 (§ 163)
Ältere Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet ha-
ben und bei denen weitere Voraussetzungen vorliegen, kön-
nen gemäß § 421j des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bei
Aufnahme einer geringer entlohnten versicherungspflichti-
gen Beschäftigung einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt vom
Arbeitsamt erhalten, der den Unterschied zum Nettoentgelt
aus der letzten Beschäftigung zur Hälfte ausgleicht. Die Re-
gelung stellt sicher, dass dieser Nachteilsausgleich auch in
der Rentenversicherung erfolgt, indem über das Arbeitsent-
gelt aus der Beschäftigung während des Bezugs der Entgelt-
sicherung hinaus auch der Unterschiedsbetrag zu 90 v. H.
des Bemessungsentgelts, dass dem vorherigen Arbeitslosen-
geld zu Grunde zu legen war, Berücksichtigung findet. Der
Nachteilsausgleich erstreckt sich bei Vorliegen von Versi-
cherungspflicht auch auf den Bezug von Kurzarbeitergeld,
Winterausfallgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld,
Verletztengeld oder Übergangsgeld sowie Krankentagegeld
von einem privaten 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.678 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/25, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 169.346–173.024 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 64793bd87cbbbbde….

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