Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 15/25 · S. 37
Zu Artikel 3 (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 3 (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 58) Durch die Ausweitung des Anrechnungszeitenkatalogs in Nummer 3a auf Ausbildungssuchende führen auch Zeiten, in denen Jugendliche keinen Ausbildungsplatz finden, nicht länger zu rentenrechtlichen Lücken. Die Änderungen in Absatz 2 sind in erster Linie redaktionell bedingt. Daneben wird durch die Änderung künftig – wie bei Krankheit von mindestens einem Kalendermonat (Nummer 1a) – auch bei Bezug von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres auf das Erforder- nis einer Unterbrechung verzichtet. Zu Nummer 2 (§ 74) Folgeänderung zur Anerkennung von Zeiten der Ausbil- dungssuche als Anrechnungszeiten (§ 58). Zu Nummer 3 (§ 163) Ältere Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet ha- ben und bei denen weitere Voraussetzungen vorliegen, kön- nen gemäß § 421j des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bei Aufnahme einer geringer entlohnten versicherungspflichti- gen Beschäftigung einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt vom Arbeitsamt erhalten, der den Unterschied zum Nettoentgelt aus der letzten Beschäftigung zur Hälfte ausgleicht. Die Re- gelung stellt sicher, dass dieser Nachteilsausgleich auch in der Rentenversicherung erfolgt, indem über das Arbeitsent- gelt aus der Beschäftigung während des Bezugs der Entgelt- sicherung hinaus auch der Unterschiedsbetrag zu 90 v. H. des Bemessungsentgelts, dass dem vorherigen Arbeitslosen- geld zu Grunde zu legen war, Berücksichtigung findet. Der Nachteilsausgleich erstreckt sich bei Vorliegen von Versi- cherungspflicht auch auf den Bezug von Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld sowie Krankentagegeld von einem privaten
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.678 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/25, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 169.346–173.024 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 64793bd87cbbbbde….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP