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Artikel 3 · BT-Drs. 15/21 · S. 11

Zu Artikel 3 (Änderung der Stromsteuer-Durch-

Zu Artikel 3 (Änderung der Stromsteuer-Durch-
führungsverordnung)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung.
Zu Nummer 2 (§ 16 Abs. 1)
Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zusammenhang
mit der Erhöhung der ermäßigten Steuersätze für Unterneh-
men des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der
Land- und Forstwirtschaft.
Zu Nummer 3 (§ 17 Abs. 1)
Die Vorschrift wird redaktionell bereinigt, weil die bisher
für die Jahre 2000 bis 2002 aufgeführten Verbrauchsmengen
für ab dem 1. Januar 2003 entnommenen Strom keine An-
wendung mehr finden.
Zu Nummer 4 (§ 18 Abs. 4)
Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zusammenhang
mit der Änderung des § 10 des Stromsteuergesetzes.

BT-Drs. 15/21 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 15/21, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.403–36.101 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert 5e1ab938eaf51be3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP