Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 15/21 · S. 11
Zu Artikel 3 (Änderung der Stromsteuer-Durch-
Zu Artikel 3 (Änderung der Stromsteuer-Durch- führungsverordnung) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung. Zu Nummer 2 (§ 16 Abs. 1) Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zusammenhang mit der Erhöhung der ermäßigten Steuersätze für Unterneh- men des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Zu Nummer 3 (§ 17 Abs. 1) Die Vorschrift wird redaktionell bereinigt, weil die bisher für die Jahre 2000 bis 2002 aufgeführten Verbrauchsmengen für ab dem 1. Januar 2003 entnommenen Strom keine An- wendung mehr finden. Zu Nummer 4 (§ 18 Abs. 4) Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zusammenhang mit der Änderung des § 10 des Stromsteuergesetzes.
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Herkunft
BT-Drs. 15/21, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.403–36.101 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert 5e1ab938eaf51be3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP