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Artikel 2 · BT-Drs. 16/2710 · S. 29

Zu Artikel 2 (Einkommensteuer-Durchführungs-

Zu Artikel 2 (Einkommensteuer-Durchführungs-
verordnung)
Zu Nummer 1 (§ 54)
Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zusammenhang
mit dem neu eingefügten § 6 Abs. 5 AStG.
Die Erweiterung der Mitteilungspflichten ist insbesondere
in den Fällen erforderlich, in denen der Anteilseigner seinen
Wohnsitz in der Vergangenheit ins Ausland verlegt hat und
eine Steuer nach § 6 AStG festgesetzt wurde, die jetzt mit
dem tatsächlichen Verkauf auch zu zahlen ist. Auf Grund
der erweiterten Meldepflicht kann das Finanzamt zeitnah
die Aufhebung der hierfür in der Vergangenheit ausgespro-
chenen Stundung aussprechen. Die Mitteilungspflichten der
Notare werden dahingehend erweitert, dass – soweit erfor-
Drucksache 16/2710 – 30 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
derlich – eine Übersetzung der Urkunde in die deutsche
Sprache einzureichen ist. Außerdem erhält nunmehr zusätz-
lich das Wohnsitzfinanzamt des Anteilseigners eine An-
zeige und beglaubigte Abschrift der Urkunde.
Zu Nummer 2 (§ 84)
Zu Buchstabe a (Absatz 3b)
Entsprechend den Anwendungsregelungen für die Neufas-
sung des § 17 Abs. 2 EStG und des § 6 AStG soll die geän-
derte Meldepflicht erstmals für den Veranlagungszeitraum
2006 gelten.
Zu Buchstabe b (Absätze 3c bis 3i)
Redaktionelle Folgeänderung auf Grund der Neufassung
des Absatzes 3b.

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BT-Drs. 16/2710, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 137.572–138.877 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert f83f4782adea0b48….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP