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Artikel 2 · BT-Drs. 16/2710 · S. 29
Zu Artikel 2 (Einkommensteuer-Durchführungs-
Zu Artikel 2 (Einkommensteuer-Durchführungs- verordnung) Zu Nummer 1 (§ 54) Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zusammenhang mit dem neu eingefügten § 6 Abs. 5 AStG. Die Erweiterung der Mitteilungspflichten ist insbesondere in den Fällen erforderlich, in denen der Anteilseigner seinen Wohnsitz in der Vergangenheit ins Ausland verlegt hat und eine Steuer nach § 6 AStG festgesetzt wurde, die jetzt mit dem tatsächlichen Verkauf auch zu zahlen ist. Auf Grund der erweiterten Meldepflicht kann das Finanzamt zeitnah die Aufhebung der hierfür in der Vergangenheit ausgespro- chenen Stundung aussprechen. Die Mitteilungspflichten der Notare werden dahingehend erweitert, dass – soweit erfor- Drucksache 16/2710 – 30 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode derlich – eine Übersetzung der Urkunde in die deutsche Sprache einzureichen ist. Außerdem erhält nunmehr zusätz- lich das Wohnsitzfinanzamt des Anteilseigners eine An- zeige und beglaubigte Abschrift der Urkunde. Zu Nummer 2 (§ 84) Zu Buchstabe a (Absatz 3b) Entsprechend den Anwendungsregelungen für die Neufas- sung des § 17 Abs. 2 EStG und des § 6 AStG soll die geän- derte Meldepflicht erstmals für den Veranlagungszeitraum 2006 gelten. Zu Buchstabe b (Absätze 3c bis 3i) Redaktionelle Folgeänderung auf Grund der Neufassung des Absatzes 3b.
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BT-Drs. 16/2710, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 137.572–138.877 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert f83f4782adea0b48….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP