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Artikel 5 · BT-Drs. 16/3655 · S. 106
Zu Artikel 5 (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 BeurkG)
Zu Artikel 5 (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 BeurkG) a) In Artikel 3 Nr. 1 ist § 27 Abs. 1 Satz 2 wie folgt zu fassen: „Diese Anzeigepflicht gilt auch für mittelbare beruf- liche Verbindungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Beurkundungsgesetzes.“ b) Artikel 5 ist wie folgt zu fassen: ,Artikel 5 Änderung des Beurkundungsgesetzes § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Beurkundungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-13 veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „4. Angelegenheiten einer Person, mit der der Notar unmittelbar oder mittelbar durch weitere beruf- liche Verbindungen zur gemeinsamen Berufs- ausübung verbunden ist oder mit der er oder eine mit ihm unmittelbar oder mittelbar durch weite- re berufliche Verbindungen zur gemeinsamen Berufsausübung verbundene Person gemein- same Geschäftsräume hat,“‘. Begründung Zu Buchstabe a § 27 Abs. 1 BNotO statuiert Anzeigepflichten eines Notars gegenüber Notarkammer und Aufsichtsbehörde bei Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung. Sie haben insbesondere auch Bedeutung für die effektive Kontrolle der Einhaltung der in § 3 BeurkG geregelten notariellen Mitwirkungsverbote. Entsprechend dem zu Artikel 5 des Entwurfs gemachten Änderungsvorschlag zur Ausdehnung des Mitwirkungsverbotes ist daher § 27 Abs. 1 BNotO anzupassen. Zu Buchstabe b Das im Regierungsentwurf vorgeschlagene Mitwir- kungsverbot wird den sich insbesondere aus der Auf- hebung des Verbots der Sternsozietät ergebenden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 107 – Drucksache 16/3655 Gestaltungsmöglichkeiten nicht gerecht. Bliebe es inso- weit bei der im Regierungsentwurf vorgeschlagenen Novellierung des § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG, würde das für die Wahrung der Unabhängigkeit und Unparteilich- keit des Notars
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.437 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/3655, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 612.870–617.307 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9fb3461715b3a9d3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP