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Artikel 5 · BT-Drs. 16/3655 · S. 106

Zu Artikel 5 (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 BeurkG)

Zu Artikel 5 (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 BeurkG)
a) In Artikel 3 Nr. 1 ist § 27 Abs. 1 Satz 2 wie folgt zu
fassen:
„Diese Anzeigepflicht gilt auch für mittelbare beruf-
liche Verbindungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4
des Beurkundungsgesetzes.“
b) Artikel 5 ist wie folgt zu fassen:
,Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes
§ 3 Abs. 1 Nr. 4 des Beurkundungsgesetzes in der
im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer
303-13 veröffentlichten bereinigten Fassung, das
zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt
gefasst:
„4. Angelegenheiten einer Person, mit der der Notar
unmittelbar oder mittelbar durch weitere beruf-
liche Verbindungen zur gemeinsamen Berufs-
ausübung verbunden ist oder mit der er oder eine
mit ihm unmittelbar oder mittelbar durch weite-
re berufliche Verbindungen zur gemeinsamen
Berufsausübung verbundene Person gemein-
same Geschäftsräume hat,“‘.
Begründung
Zu Buchstabe a
§ 27 Abs. 1 BNotO statuiert Anzeigepflichten eines
Notars gegenüber Notarkammer und Aufsichtsbehörde
bei Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung. Sie
haben insbesondere auch Bedeutung für die effektive
Kontrolle der Einhaltung der in § 3 BeurkG geregelten
notariellen Mitwirkungsverbote. Entsprechend dem zu
Artikel 5 des Entwurfs gemachten Änderungsvorschlag
zur Ausdehnung des Mitwirkungsverbotes ist daher
§ 27 Abs. 1 BNotO anzupassen.
Zu Buchstabe b
Das im Regierungsentwurf vorgeschlagene Mitwir-
kungsverbot wird den sich insbesondere aus der Auf-
hebung des Verbots der Sternsozietät ergebenden
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 107 – Drucksache 16/3655
Gestaltungsmöglichkeiten nicht gerecht. Bliebe es inso-
weit bei der im Regierungsentwurf vorgeschlagenen
Novellierung des § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG, würde das
für die Wahrung der Unabhängigkeit und Unparteilich-
keit des Notars

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.437 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/3655, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 612.870–617.307 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9fb3461715b3a9d3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP