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Artikel 19 · BT-Drs. 16/3655 · S. 101

Zu Artikel 19 (Änderungen in sonstigen Gesetzen)

Zu Artikel 19 (Änderungen in sonstigen Gesetzen)
Zu Absatz 1 (Änderung des Bundesvertriebenen-
gesetzes)
Die in § 95 festgeschriebene unentgeltliche Rechtsbera-
tungsbefugnis der Vertriebenen- und Flüchtlingsverbände ist
infolge der umfassenden Freigabe der unentgeltlichen
Rechtsberatung und der Vereinsrechtsberatung in den §§ 6
und 7 RDG nicht mehr erforderlich. Die unentgeltliche, nicht
gewerbliche Beratung in Wirtschaftsfragen ist gesetzlich
ohnehin nicht reguliert. Die Vorschrift behält daher künftig
nur im Bereich der unentgeltlichen Steuerberatung eine
eigenständige Bedeutung.
Zu Absatz 2 (Änderung des Bundesentschädigungs-
gesetzes)
§ 183 Abs. 1 sieht vor, dass Personen, die im Ausland ihren
Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben, früher bei
einem deutschen Gericht als Rechtsanwalt zugelassen waren
und deren Zulassung aus den Verfolgungsgründen des § 1
erloschen ist, in Rechtsangelegenheiten nach dem Bundes-
entschädigungsgesetz zur Beratung und zur Vertretung im
Verfahren bei den Entschädigungsbehörden und vor den Ent-
schädigungsgerichten erster Instanz berechtigt sind. Diesen
Personen darf derzeit in der mündlichen Verhandlung vor
dem Entschädigungsgericht aufgrund der Verweisung auf
§ 157 Abs. 2 ZPO der weitere Vortrag nicht untersagt
werden. Künftig soll eine Zurückweisung vertretungsbefug-
ter Personen nur noch in den durch § 79 Abs. 3 Satz 3 ZPO-E
ausdrücklich geregelten Fällen möglich sein. Die Regelung
in Satz 2 ist daher ersatzlos aufzuheben.
Die in § 183 Abs. 2 vorgesehene Möglichkeit, Organisa-
tionen zur Wahrnehmung der Rechte Verfolgter die unent-
geltliche Rechtsberatung ihrer Mitglieder zu gestatten, ist
infolge der umfassenden Freigabe der unentgeltlichen
Rechtsberatung und der Vereinsrechtsberatung in den §§ 6
und 7 RDG nicht mehr erforderlich

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.185 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/3655, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 587.668–591.853 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9fb3461715b3a9d3….

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