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Artikel 19 · BT-Drs. 16/3655 · S. 101
Zu Artikel 19 (Änderungen in sonstigen Gesetzen)
Zu Artikel 19 (Änderungen in sonstigen Gesetzen) Zu Absatz 1 (Änderung des Bundesvertriebenen- gesetzes) Die in § 95 festgeschriebene unentgeltliche Rechtsbera- tungsbefugnis der Vertriebenen- und Flüchtlingsverbände ist infolge der umfassenden Freigabe der unentgeltlichen Rechtsberatung und der Vereinsrechtsberatung in den §§ 6 und 7 RDG nicht mehr erforderlich. Die unentgeltliche, nicht gewerbliche Beratung in Wirtschaftsfragen ist gesetzlich ohnehin nicht reguliert. Die Vorschrift behält daher künftig nur im Bereich der unentgeltlichen Steuerberatung eine eigenständige Bedeutung. Zu Absatz 2 (Änderung des Bundesentschädigungs- gesetzes) § 183 Abs. 1 sieht vor, dass Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben, früher bei einem deutschen Gericht als Rechtsanwalt zugelassen waren und deren Zulassung aus den Verfolgungsgründen des § 1 erloschen ist, in Rechtsangelegenheiten nach dem Bundes- entschädigungsgesetz zur Beratung und zur Vertretung im Verfahren bei den Entschädigungsbehörden und vor den Ent- schädigungsgerichten erster Instanz berechtigt sind. Diesen Personen darf derzeit in der mündlichen Verhandlung vor dem Entschädigungsgericht aufgrund der Verweisung auf § 157 Abs. 2 ZPO der weitere Vortrag nicht untersagt werden. Künftig soll eine Zurückweisung vertretungsbefug- ter Personen nur noch in den durch § 79 Abs. 3 Satz 3 ZPO-E ausdrücklich geregelten Fällen möglich sein. Die Regelung in Satz 2 ist daher ersatzlos aufzuheben. Die in § 183 Abs. 2 vorgesehene Möglichkeit, Organisa- tionen zur Wahrnehmung der Rechte Verfolgter die unent- geltliche Rechtsberatung ihrer Mitglieder zu gestatten, ist infolge der umfassenden Freigabe der unentgeltlichen Rechtsberatung und der Vereinsrechtsberatung in den §§ 6 und 7 RDG nicht mehr erforderlich
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.185 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/3655, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 587.668–591.853 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9fb3461715b3a9d3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP