Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 18 · BT-Drs. 16/3655 · S. 100

Zu Artikel 18 (Änderung kostenrechtlicher

Zu Artikel 18 (Änderung kostenrechtlicher
Vorschriften)
Zu Absatz 1 (Änderung des Gerichtskostengesetzes)
Die Änderung der Vertretungsvorschriften in den einzelnen
Verfahrensordnungen macht eine Anpassung für die kosten-
rechtlichen Verfahren erforderlich. Dabei kann sich jeder
Beteiligte durch eine solche Person vertreten lassen, die auch
nach der Verfahrensordnung des zugrunde liegenden Verfah-
rens Bevollmächtigter sein kann. Ein Anwaltszwang gilt in
kostenrechtlichen Verfahren (wie bisher) nicht, wie durch
den unveränderten § 66 Abs. 5 Satz 1 zweiter Halbsatz klar-
gestellt wird.
Zu Absatz 2 (Änderung der Kostenordnung)
Für die kostenrechtlichen Verfahren nach der Kostenord-
nung sollen Vertretungsvorschriften entsprechend der oben
genannten Änderung zu Absatz 1 (Änderung des Gerichts-
kostengesetzes) eingeführt werden.
Zu Absatz 3 (Änderung der Justizverwaltungskostenord-
nung)
Die bisher im dritten Abschnitt des Gebührenverzeichnisses
geregelten Gebührentatbestände gibt es so nach Einführung
des RDG nicht mehr. An die Stelle der Erteilung einer Er-
laubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten (bis-
herige Nummer 300) tritt die Eintragung in das Rechts-
dienstleistungsregister. Eine Zulassung zum mündlichen
Verhandeln vor Gericht nach § 157 Abs. 3 ZPO (Prozess-
agent; bisherige Nummern 301 und 302) ist nach der Neu-
regelung nicht mehr vorgesehen.
Für das nunmehr zu regelnde Verfahren über den Antrag auf
Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister orientiert
sich die Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) an den
Gebührensätzen nach § 192 BRAO für die Zulassung zur
Rechtsanwaltschaft. Bei der Höhe der Gebühren ist zu be-
rücksichtigen, dass die Justizverwaltung künftig – anders als
bei der Erlaubniserteilung nach dem RBerG – keine eigenen
Sachkundeprüfu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.571 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/3655 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/3655, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 583.097–587.668 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9fb3461715b3a9d3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP