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Artikel 18 · BT-Drs. 16/3655 · S. 100
Zu Artikel 18 (Änderung kostenrechtlicher
Zu Artikel 18 (Änderung kostenrechtlicher Vorschriften) Zu Absatz 1 (Änderung des Gerichtskostengesetzes) Die Änderung der Vertretungsvorschriften in den einzelnen Verfahrensordnungen macht eine Anpassung für die kosten- rechtlichen Verfahren erforderlich. Dabei kann sich jeder Beteiligte durch eine solche Person vertreten lassen, die auch nach der Verfahrensordnung des zugrunde liegenden Verfah- rens Bevollmächtigter sein kann. Ein Anwaltszwang gilt in kostenrechtlichen Verfahren (wie bisher) nicht, wie durch den unveränderten § 66 Abs. 5 Satz 1 zweiter Halbsatz klar- gestellt wird. Zu Absatz 2 (Änderung der Kostenordnung) Für die kostenrechtlichen Verfahren nach der Kostenord- nung sollen Vertretungsvorschriften entsprechend der oben genannten Änderung zu Absatz 1 (Änderung des Gerichts- kostengesetzes) eingeführt werden. Zu Absatz 3 (Änderung der Justizverwaltungskostenord- nung) Die bisher im dritten Abschnitt des Gebührenverzeichnisses geregelten Gebührentatbestände gibt es so nach Einführung des RDG nicht mehr. An die Stelle der Erteilung einer Er- laubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten (bis- herige Nummer 300) tritt die Eintragung in das Rechts- dienstleistungsregister. Eine Zulassung zum mündlichen Verhandeln vor Gericht nach § 157 Abs. 3 ZPO (Prozess- agent; bisherige Nummern 301 und 302) ist nach der Neu- regelung nicht mehr vorgesehen. Für das nunmehr zu regelnde Verfahren über den Antrag auf Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister orientiert sich die Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) an den Gebührensätzen nach § 192 BRAO für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Bei der Höhe der Gebühren ist zu be- rücksichtigen, dass die Justizverwaltung künftig – anders als bei der Erlaubniserteilung nach dem RBerG – keine eigenen Sachkundeprüfu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.571 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/3655, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 583.097–587.668 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9fb3461715b3a9d3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP