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Artikel 15 · BT-Drs. 16/3655 · S. 99
Zu Artikel 15 (Änderung des Patentgesetzes)
Zu Artikel 15 (Änderung des Patentgesetzes) Die Neuregelung der Vertretungsbefugnis vor dem Bundes- patentgericht entspricht den Regelungen in den übrigen Verfahrensordnungen; die Vertretungsregelungen vor dem Bundesgerichtshof bleiben im Wesentlichen unverändert. Zu Nummer 1 (Änderung von § 97) Durch die Änderungen in § 97 wird die Vorschrift insgesamt an die Vorschriften der übrigen Verfahrensordnungen ange- glichen. Zu Buchstabe a (Neufassung von Absatz 1 und Einfügung der Absätze 2 bis 4) Die Vorschrift in Absatz 1 entspricht insgesamt § 79 Abs. 1 ZPO-E. Eine Einschränkung des Rechts, das Verfahren vor dem Bundespatentgericht selbst zu betreiben, soll in Über- einstimmung mit der Wertung in den übrigen Verfahrensord- nungen künftig nicht mehr möglich sein (vgl. Begründung zu Artikel 13 Nr. 2). Die Sonderregelung des § 25 bleibt unberührt. Die neu eingefügten Absätze 2 bis 4 entsprechen den Rege- lungen in den übrigen Verfahrensordnungen. Absatz 2 Satz 1 enthält den Grundsatz, dass die Patentanwälte den Rechtsan- wälten im patentgerichtlichen Verfahren gleichgestellt sind. In Absatz 2 Satz 2 werden, der einheitlichen Struktur der Neuregelung entsprechend, die übrigen in erster Instanz ver- tretungsbefugten Personengruppen abschließend aufgezählt. Dabei entsprechen die Nummern 1 und 2 dem § 79 Abs. 2 ZPO-E (vgl. Begründung zu Artikel 8 Nr. 3). Weitere Perso- nengruppen brauchen im patentgerichtlichen Verfahren als Verfahrensbevollmächtigte nicht berücksichtigt zu werden. Zu Buchstabe b (Absätze 5 und 6) Die Vorschriften über die Vollmachterteilung und ihren Nachweis bleiben im patentgerichtlichen Verfahren unver- ändert und werden in alle übrigen Verfahrensordnungen wortgleich übernommen. Zu Nummer 2 (Aufhebung von § 102 Abs. 5 Satz 3) § 102 Abs. 5 regelt im Zusammenh
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BT-Drs. 16/3655, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 576.797–579.546 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9fb3461715b3a9d3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP