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Artikel 14 · BT-Drs. 16/3655 · S. 109

Zu Artikel 14 Nr. 1 (§ 62 Abs. 7 Satz 2 FGO)

Zu Artikel 14 Nr. 1 (§ 62 Abs. 7 Satz 2 FGO)
a) In Artikel 8 Nr. 5 § 90 Abs. 1 Satz 2 ist nach der An-
gabe „§ 79 Abs. 2“ die Angabe „und 4“ einzufügen.
b) In Artikel 10 § 13 Abs. 6 Satz 2 ist die Angabe „des
Absatzes 2“ durch die Angabe „der Absätze 2 und 4“
zu ersetzen.
c) In Artikel 12 Nr. 3 § 73 Abs. 7 Satz 2, Artikel 13
Nr. 2 § 67 Abs. 7 Satz 2 und Artikel 14 Nr. 1 § 62
Abs. 7 Satz 2 ist jeweils die Angabe „des Absatzes 2“
durch die Angabe „der Absätze 2 und 5“ zu ersetzen.
Begründung
§ 90 Abs. 1 ZPO-E befasst sich mit den Beiständen der
Parteien. Nach § 90 Abs. 1 Satz 2 ZPO-E kann Beistand
sein, wer nach Maßgabe des § 79 Abs. 2 ZPO-E zur
Vertretung berechtigt ist. Diese Gestaltung der Vor-
schrift hat zur Folge, dass Richter und ehrenamtliche
Richter, die nach § 79 Abs. 4 ZPO-E von der Prozess-
vertretung ausgeschlossen sein sollen, befugt wären, als
Beistände der Parteien vor Gericht aufzutreten. Auch
Letzteres sollte aber unterbunden werden. Die für den
Ausschluss der Prozessvertretung genannten Gründe
gelten auch für die Beistandschaft. Daher sollte der Ver-
weis in § 90 Abs. 1 Satz 2 ZPO-E auch auf § 79 Abs. 4
ZPO-E erstreckt werden.
Entsprechendes gilt für die im Gesetzentwurf vorge-
sehenen Parallelvorschriften des Gesetzes über die
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, des
Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung
und der Finanzgerichtsordnung.
21. Zu Artikel 10 (§ 13 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 – neu – FGG)
In Artikel 10 § 13 Abs. 2 Satz 2 ist der abschließende
Punkt durch ein Komma zu ersetzen und folgende
Nummer 4 anzufügen:
„4. berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft
für ihre Mitglieder.“
Begründung
Die Vertretungsregelungen des Regierungsentwurfs
sind restriktiver als notwendig, um Rechtsuchende vor
ungeeigneten Prozessvertre

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.444 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/3655, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 625.429–634.873 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9fb3461715b3a9d3….

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