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Artikel 14 · BT-Drs. 16/3655 · S. 109
Zu Artikel 14 Nr. 1 (§ 62 Abs. 7 Satz 2 FGO)
Zu Artikel 14 Nr. 1 (§ 62 Abs. 7 Satz 2 FGO) a) In Artikel 8 Nr. 5 § 90 Abs. 1 Satz 2 ist nach der An- gabe „§ 79 Abs. 2“ die Angabe „und 4“ einzufügen. b) In Artikel 10 § 13 Abs. 6 Satz 2 ist die Angabe „des Absatzes 2“ durch die Angabe „der Absätze 2 und 4“ zu ersetzen. c) In Artikel 12 Nr. 3 § 73 Abs. 7 Satz 2, Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 7 Satz 2 und Artikel 14 Nr. 1 § 62 Abs. 7 Satz 2 ist jeweils die Angabe „des Absatzes 2“ durch die Angabe „der Absätze 2 und 5“ zu ersetzen. Begründung § 90 Abs. 1 ZPO-E befasst sich mit den Beiständen der Parteien. Nach § 90 Abs. 1 Satz 2 ZPO-E kann Beistand sein, wer nach Maßgabe des § 79 Abs. 2 ZPO-E zur Vertretung berechtigt ist. Diese Gestaltung der Vor- schrift hat zur Folge, dass Richter und ehrenamtliche Richter, die nach § 79 Abs. 4 ZPO-E von der Prozess- vertretung ausgeschlossen sein sollen, befugt wären, als Beistände der Parteien vor Gericht aufzutreten. Auch Letzteres sollte aber unterbunden werden. Die für den Ausschluss der Prozessvertretung genannten Gründe gelten auch für die Beistandschaft. Daher sollte der Ver- weis in § 90 Abs. 1 Satz 2 ZPO-E auch auf § 79 Abs. 4 ZPO-E erstreckt werden. Entsprechendes gilt für die im Gesetzentwurf vorge- sehenen Parallelvorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung und der Finanzgerichtsordnung. 21. Zu Artikel 10 (§ 13 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 – neu – FGG) In Artikel 10 § 13 Abs. 2 Satz 2 ist der abschließende Punkt durch ein Komma zu ersetzen und folgende Nummer 4 anzufügen: „4. berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft für ihre Mitglieder.“ Begründung Die Vertretungsregelungen des Regierungsentwurfs sind restriktiver als notwendig, um Rechtsuchende vor ungeeigneten Prozessvertre
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.444 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/3655, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 625.429–634.873 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9fb3461715b3a9d3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP