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Artikel 13 · BT-Drs. 16/3655 · S. 113

Zu Artikel 13 Nr. 5 – neu – VwGO)

Zu Artikel 13 Nr. 5 – neu – VwGO)
Artikel 13 ist wie folgt zu ändern:
a) Nummer 4 ist wie folgt zu fassen:
,4. In § 147 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 67
Abs. 1 Satz 2“ durch die Angabe „§ 67 Abs. 4“
ersetzt.‘
b) Folgende Nummer 5 ist anzufügen:
,5. In § 152a Abs. 2 Satz 5 wird die Angabe „§ 67
Abs. 1“ durch die Angabe „§ 67 Abs. 4“ ersetzt.‘
Begründung
Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Beseiti-
gung redaktioneller Mängel. Der Änderungsbefehl in
Artikel 13 Nr. 4 bezieht sich irrtümlich auf § 152a
Abs. 2 Satz 6 VwGO (anstatt § 152a Abs. 2 Satz 5
VwGO). In § 152a Abs. 2 Satz 5 VwGO lautet die An-
gabe nicht „§ 67 Abs. 1 Satz 2“, sondern „§ 67 Abs. 1“.
34. Zu Artikel 13 Nr. 5 – neu – (§ 162 Abs. 1 Satz 2
– neu – VwGO)
Dem Artikel 13 ist folgende Nummer 5 anzufügen:
,5. Dem § 162 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädi-
gung juristischer Personen des öffentlichen Rechts
und von Behörden für die durch die notwendige
Teilnahme eines Bediensteten an Verhandlungs- und
Beweisterminen entstandene Zeitversäumnis; die
für die Entschädigung von Zeugen geltenden Vor-
schriften sind entsprechend anzuwenden.“‘
Begründung
Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören nach § 162
Abs. 1 VwGO die zur zweckentsprechenden Rechtsver-
folgung und Rechtsverteidigung notwendigen Aufwen-
dungen der Beteiligten. In der Verwaltungsgerichtsord-
nung fehlt eine nähere Bestimmung, welche Aufwen-
dungen erstattungsfähig sind. In § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO
ist bestimmt, dass die Kostenerstattung auch die Ent-
schädigung des Gegners für die durch notwendige
Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von
Terminen entstandene Zeitversäumnis umfasst; die für
die Entschädigung von Zeugen geltenden Vorschriften
sind entsprechend anzuwenden. Zeugen erhalten eine

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 63.278 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/3655, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 649.713–712.991 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9fb3461715b3a9d3….

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