Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 16/1853 · S. 13
Zu Artikel 8 (Umsatzsteuergesetz)
Zu Artikel 8 (Umsatzsteuergesetz) Zu Nummer 1 (§ 15a) Zu Buchstabe a (Absatz 3 Satz 2 und 3 – neu) Die Änderung dient der Vereinfachung des Besteuerungsver- fahrens und stellt den Gleichklang zur Steuerbarkeit der Ent- nahme eines Bestandteils nach § 3 Abs. 1b des Umsatz- steuergesetzes (UStG) dar. Die Regelung, wonach sämtliche Gegenstände, die im Rah- men einer Maßnahme des Unternehmers in ein Wirtschafts- gut eingegangen sind, und sämtliche sonstigen Leistungen, die im Rahmen dieser Maßnahme an einem Wirtschaftsgut ausgeführt worden sind, zu einem Berichtigungsobjekt zu- sammenzufassen sind, erleichtert die Überwachung und Durchführung der gesetzlichen Regelung durch die betroffe- nen Unternehmer und die Verwaltung. Gleichzeitig wird die Regelung an die Bestimmungen zur Steuerbarkeit der unentgeltlichen Wertabgabe im Fall der Entnahme eines Wirtschaftsguts, in das vor der Entnahme ein Bestandteil eingegangen ist, angepasst. Zur Steuerbarkeit der unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b UStG kommt es nur, wenn der Bestandteil zu einer dauerhaften, im Zeitpunkt der Entnahme noch nicht vollständig verbrauchten Werterhöhung des Wirtschaftsguts geführt hat. Demzufolge soll eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nur noch bei sol- chen Bestandteilen vorgenommen werden, die im Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse zu einer noch nicht vollstän- dig verbrauchten Werterhöhung des Wirtschaftsguts geführt haben. Der bisherige Satz 2 wird der neue Satz 4. Zu Buchstabe b (Absatz 4 Satz 2 bis 4 – neu) Die Vorschrift dient der Vereinfachung des Besteuerungsver- fahrens. Durch die Vorschrift wird klargestellt, welche sons- tigen Leistungen der Berichtigung des Vorsteuerabzugs unterliegen. Die Verpflichtung zur Berichtigung des Vor- steuerabzugs wird grundsätzlich auf solche sonsti
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.925 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/1853, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.793–46.718 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert cc7229eab263e5ac….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP