Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/12510 · S. 876
Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes) Die Vorschrift zur Aussetzung von gerichtlichen Streitigkeiten im Hinblick auf das besondere arbeitsgerichtliche Verfahren nach § 2a Absatz 1 Nummer 5 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) über die Wirksamkeit einer Allgemein- verbindlicherklärung oder einer der dort genannten Rechtsverordnungen insbesondere über Mindestentgelte wird neu gefasst. Klarstellend wird in Satz 1 die schon bisher zu beachtende Rechtsprechung des Bundesarbeitsge- richts gesetzlich niedergelegt, wonach eine gerichtliche Streitigkeit nur ausgesetzt werden darf, wenn das Gericht ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung oder der Rechtsverordnung hat. Die ernsthaften Zweifel des Gerichts an der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung oder der Rechtsverord- nung müssen nichtverfassungsrechtlicher Art sein. Die Aussetzung nach § 98 Absatz 6 Satz 1 ArbGG kann nur im Hinblick auf die Überprüfung der einfachgesetzlichen Voraussetzungen der Allgemeinverbindlicherklärung oder der Rechtsverordnung erfolgen. Kommt es für die Entscheidung auf die Wirksamkeit der einschlägigen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage an, so kann ihre Verfassungsgemäßheit durch das Gericht nur über einen Vorlagebeschluss nach Artikel 100 Absatz 1 Grundgesetz einer Klärung zugeführt werden. Mit dem neu eingefügten Satz 2 wird für die Gerichte für Arbeitssachen die Möglichkeit vorgesehen, auf Antrag einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 4 Absatz 2 TVG die Aussetzungsent- scheidung mit der Anordnung einer vorläufigen Leistungspflicht zu verbinden. Diese spezifische Möglichkeit einer besonderen gerichtlichen Regelung für den Zeitraum bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage ergänzt und effektiviert die Rechtsschutzmöglich
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.023 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/12510 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/12510, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 2.039.715–2.046.738 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 3bfc2d7121a8591a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP