Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 16/1410 · S. 34
Zu Artikel 8 (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 8 (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 20) Nach geltendem Recht erscheint es zweifelhaft, ob Partner, die in einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft le- ben, zugleich auch eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne von § 20 sind. Für den inhaltsgleichen Begriff der eheähnli- chen Gemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II wird dies von der Rechtsprechung zum Teil verneint (so das Sozialge- richt Düsseldorf, Az. S 35 SO 28/05 ER). Folgt man dieser Auffassung, so würde dies z. B. bedeuten, dass der Partner einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft nicht mit seinem Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden dürfte. Diese Rechtsfolge könnte jedoch unvereinbar mit Ar- tikel 3 Abs. 1 GG sein. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Auffassung des Sozialgerichts Düsseldorf durch andere Gerichte bestätigt wird, wird zur Vermeidung verfassungsrechtlicher Risiken die Rechtsstellung von Paa- ren einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft an die Rechtsstellung eheähnlicher Gemeinschaften angeglichen. Zu Nummer 2 (§ 21) Beseitigung eines Versehens im Zusammenhang mit der Er- weiterung der Zuständigkeit von SGB-II-Trägern für die Übernahme von Miet- und Energieschulden an Leistungs- berechtigte, die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 5 SGB II erhalten, durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Die Träger der Sozialhilfe sollen Miet- und Energieschulden von erwerbsfähigen Personen, die keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, weiterhin nach § 34 übernehmen können. Zu Nummer 3 (§ 31) Folgeänderung zu Artikel 1 Nr. 22. Zu Nummer 4 (§ 118) Folgeänderung zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe b.
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Herkunft
BT-Drs. 16/1410, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 161.452–163.161 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 71d79c0d5cb0787a….
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