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Artikel 2 · BT-Drs. 16/1410 · S. 31

Zu Artikel 2 (Drittes Buch Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 2 (Drittes Buch Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Folgeänderungen zu Änderungen im Dritten
Buch.
Zu Nummer 2 (§ 9)
Die Verpflichtung der Agenturen für Arbeit, Job-Center als
einheitliche Anlaufstellen für alle einzurichten, hat sich in
der Praxis nicht bewährt. Aufgrund der Um- und Neustruk-
turierung der Agenturen für Arbeit und aufgrund der hetero-
genen Struktur der Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen
kommunalen Träger hat sich die Festlegung auf ein einheit-
liches Organisationsmodell als nicht umsetzbar erwiesen.
Die Regelung wird daher aufgehoben.
Zu Nummer 3 (§ 9a)
Die neu eingeführte Vorschrift regelt die Zusammenarbeit
der für die Arbeitsförderung zuständigen Agenturen für Ar-
beit mit den für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem
Zweiten Buch zuständigen Agenturen für Arbeit, zugelasse-
nen kommunalen Trägern und Arbeitsgemeinschaften in Be-
zug auf erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem Zweiten
Buch, die auch Leistungen der Arbeitsförderung beziehen
(sog. Aufstocker). Eine entsprechende Vorschrift für die
Agenturen für Arbeit, zugelassenen kommunalen Träger und
Arbeitsgemeinschaften wird in § 18a SGB II neu eingeführt.
Die Regelung der Zusammenarbeit ist erforderlich, da es
zwischen den Leistungen nach dem Dritten Buch und den
Leistungen nach dem Zweiten Buch in Bezug auf Personen,
die zusätzlich zum Arbeitslosengeld ergänzend Anspruch
auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
haben (sog. Aufstocker), verschiedene Berührungspunkte
gibt.
Diese erhalten die Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförde-
rung nach diesem Buch (wie z. B. Arbeits- und Ausbildungs-
vermittlung, Existenzgründungszuschuss, Vermittlungsgut-
schein, Überbrückungsgeld) , werden nach § 22 Abs. 4 dieses
Buches aber von den Ermessensleistu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.160 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/1410, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 147.560–156.720 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 71d79c0d5cb0787a….

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