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Artikel 14 · BT-Drs. 16/1410 · S. 35

Zu Artikel 14 (Grundsicherungs-Datenabgleichs-

Zu Artikel 14 (Grundsicherungs-Datenabgleichs-
verordnung)
Zu Nummer 1 und 2
Folgeänderung der Einbeziehung der zugelassenen kommu-
nalen Träger in den automatisierten Datenabgleich nach § 52
SGB II (Artikel 1 Nr. 45).
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Folgeänderung der Erweiterung der Möglichkeiten zur Ver-
meidung von Leistungsmissbrauch (Artikel 1 Nr. 45). Künf-
tig kann durch einen automatisierten Datenabgleich mit dem
Bundeszentralamt für Steuern auch überprüft werden, ob ei-
nem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Zinserträge aus dem
EU-Ausland zufließen.
Zu Buchstabe b
Mit der Änderung wird die gesetzliche Grundlage dafür ge-
schaffen, dass die Datenstelle der Träger der Rentenversi-
cherung einen Datenabgleich mit den bei ihr gespeicherten
Daten durchführen darf zur Feststellung, ob Personen bereits
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende von
einem anderen Träger beziehen.
Zu Buchstabe c
Folgeänderung der Erweiterung der Möglichkeiten zur Ver-
meidung von Leistungsmissbrauch (Artikel 1 Nr. 42). Künf-
tig werden die im Rahmen der Antragstellung auf SGB-II-
Leistungen erhobenen Daten auch mit den bei der
Bundesagentur für Arbeit als Träger der Arbeitsförderung
vorhandenen Daten abgeglichen werden, um einen rechts-
widrigen Doppelbezug von Leistungen der Arbeitsförderung
aufzudecken und zu verhindern.
Zu diesem Zweck übermittelt die Kopfstelle ihre Anfrage-
datensätze an die Bundesagentur für Arbeit (als Träger der
Arbeitsförderung). Die Bundesagentur für Arbeit gleicht
diese Anfragedatensätze mit ihren leistungsrelevanten
SGB-III-Datenbeständen ab. Das Ergebnis dieses Abgleichs
übermittelt die Bundesagentur für Arbeit entsprechend § 3
Abs. 2 Satz 1 der Kopfstelle.
Zu Nummer 4
Redaktionelle Folgeänderung zur Einfügung des neuen § 1b.
Zu Nummer 5
Zu den Buchstaben a u

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.420 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/1410, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 166.863–169.283 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 71d79c0d5cb0787a….

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