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Artikel 4 · BT-Drs. 18/12358 · S. 11

Zu Artikel 4 (Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung)

Zu Artikel 4 (Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung)
§ 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c sieht vor, dass für Zuwendungen an Parteien, die von der staatlichen
Teilfinanzierung ausgeschlossen sind, auch ein vereinfachter Zuwendungsnachweis nicht zulässig ist. Es handelt
sich um eine redaktionelle Folgeänderung. Nach § 10b Absatz 2 Satz 1 und § 34g Satz 1 Nummer 1 EStG (neu)
sind Zuwendungen an Parteien, die nach § 18 Absatz 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen
sind, steuerlich nicht abziehbar. Die Frage eines vereinfachten Zuwendungsnachweises stellt sich für derartige
Zuwendungen daher nicht.

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Herkunft

BT-Drs. 18/12358, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.267–34.911 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 909e6e60208653f0….

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