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Artikel 7 · BT-Drs. 18/12086 · S. 26

Zu Artikel 7 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in

Zu Artikel 7     (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in
                 den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird um den eingefügten § 129a FamFG-E ergänzt.
Zu Nummer 2 (§ 98 FamFG-E)
In § 98 FamFG wird ein neuer Absatz 2 eingefügt. Für Eheaufhebungsverfahren nach Artikel 13 Absatz 3 Num-
mer 2 EGBGB-E sollen die deutschen Gerichte über Absatz 1 hinaus auch zuständig sein, wenn der Ehegatte, der
im Zeitpunkt der Eheschließung das 16., aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatte, seinen Aufenthalt im Inland
hat. Im Unterschied zu Absatz 1 stellt diese Vorschrift auf den schlichten und nicht auf den gewöhnlichen Auf-
enthalt ab. Die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Voll-
streckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 lässt eine solche Zuständigkeitsregelung im deutschen Recht
nach Maßgabe ihres Artikels 7 zu.
Der bisherige Absatz 2 wird zum Absatz 3.
Zu Nummer 3 Buchstabe a (§ 122 Nummer 6 FamFG-E)
Mit der neuen Nummer 6 wird parallel zur Regelung der internationalen Zuständigkeit (siehe Nummer 2) eine
besondere örtliche Zuständigkeit für den Fall begründet, dass ein Antragsteller noch keinen gewöhnlichen Auf-
enthalt im Inland hat.
Zu Nummer 4 (§ 129a FamFG-E)
Es wird ein neuer § 129a eingefügt, der ein besonderes Vorrang- und Beschleunigungsgebot (§ 155 Absatz 1
FamFG) für Verfahren zur Aufhebung von Ehen, die unter Verstoß gegen die Vorschrift zur Ehemündigkeit
(§ 1303 Satz 1 BGB-E) geschlossen worden sind, vorsieht. Der Anhörungstermin soll in diesen Fällen spätestens
einen Monat nach Beginn des Verfah

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.567 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/12086, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 89.990–92.557 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 5d221bcf3a32bee7….

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