Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 18/12086 · S. 25
Zu Artikel 4 (Änderung des Asylgesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Asylgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 26 AsylG-E) Die Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe, die zum Schutz des minderjährigen Ehegatten erfolgt, soll zu keinen rechtlichen Nachteilen für ihn führen. Die Regelung soll Auslegungsfragen vermeiden und stellt klar, dass auch weiterhin für die Gewährung von Familienasyl eine herkunftslandbezogene Betrachtung der Ehe vorzunehmen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Ehe im Sinne des § 26 Absatz 1 AsylG „nur eine bereits im Verfolgerstaat eingegangene und von diesem als Ehe anerkannte und registrierte Lebensgemein- schaft zwischen Mann und Frau“ (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2005, Az. 1 C 17.03). Die Regelung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass die Familienangehörigen regelmäßig derselben Gefährdung ausgesetzt sind wie der Stammberechtigte. Hierfür ist es unerheblich, dass die Ehe in der Bundesrepublik Deutschland unwirksam oder aufgehoben ist, da dies vielfach keine Bedeutung für den Bestand der Ehe im Herkunftsstaat haben wird. Der zweite Halbsatz stellt klar, dass allein der Ehegatte begünstigt werden soll, der im Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig war. Der im Zeitpunkt der Eheschließung volljährige Ehegatte kann aus § 26 Absatz 1 Satz 2, 1. Halbsatz AsylG-E im Falle der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe kein Familienasyl ableiten. Zu Nummer 2 (§ 73 AsylG-E) Die Regelung dient dem Schutz des im Zeitpunkt der Eheschließung minderjährigen Ehegatten, der bereits eine familienasylrechtliche Schutzposition erlangt hat. Der Bestand dieser Schutzposition soll allein durch die Unwirk- samkeit oder Aufhebung der Ehe wegen Minderjährigkeit nicht angetastet werden. In diesen Fällen soll der Wi- derruf eines im Wege des Familienasyls abgeleiteten Schutzstatus nicht möglich
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.807 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/12086 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/12086, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 84.541–86.348 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 5d221bcf3a32bee7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP