Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/12050 · S. 20
Zu Artikel 1 (Änderung des AufenthG)
Zu Artikel 1 (Änderung des AufenthG) Zu Nummer 1 (§ 69) Zu Buchstabe a (§ 69 Absatz 1) Ausweislich der amtlichen Begründung zum Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes sind Ge- bührenregelungen mit einem Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung außerhalb der Strukturreform zu nor- mieren. Dabei soll „im Interesse einer Rechtsvereinheitlichung eine Orientierung am BGebG“ angestrebt werden (Bundestagsdrucksache 17/10422, Seite 81). Daher erfolgt auch in diesem Änderungsgesetz die Ersetzung des Begriffs „Amtshandlung“ durch den Begriff „individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung“ (vergleiche auch § 1 BGebG). Zudem wird eine praxisgerechte Regelung zur Gebührenfestsetzung aufgenommen. Die Gebühren- festsetzung und Bekanntgabe durch die Ausländerbehörden erfolgt in der Regel mündlich im Rahmen der Vor- nahme der Amtshandlung beziehungsweise der öffentlichen Leistung (vergleiche § 14 Absatz 1 VwKostG in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung). Eine Beschränkung auf eine schriftliche oder elektronische Fest- setzung wäre mit den Verwaltungsabläufen in den Ausländerbehörden nicht zu vereinbaren. Daher wird abwei- chend von § 13 BGebG mit § 69 Absatz 1 Satz 2 auch eine mündliche Festsetzung und Bekanntgabe zugelassen. Als Fälligkeitszeitpunkt werden die Ausländerbehörden regelmäßig die Bekanntgabe festlegen. Zu Buchstabe b (§ 69 Absatz 2 – neu –) Der neue Absatz 2 bestimmt für die Gebührenbemessung das Kostendeckungsgebot. Hierdurch wird das nach § 69 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Satz 1 VwKostG der Gebührenbemessung im Ausländerrecht bislang grundsätzlich zugrunde liegende Äquivalenzprinzip abgelöst, wonach ein angemessenes Verhältnis zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.714 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/12050 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/12050, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.936–60.650 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert af2d3347907aff18….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP